
Private Krankenversicherer haben einen Anspruch darauf, dass gesetzliche Krankenversicherer ihren Mitgliedern nur Wahlleistungen anbieten, die sich auf wenige spezielle Tarife beschränken. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2019 hervor (B 1 KR 34/18 R). Im Jahr 2007 war das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ verabschiedet worden (VersicherungsJournal 2.4.2008).…





