
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.02.2017, XI ZR 381/16, entschieden, dass missverständlich formulierte Widerrufsbelehrungen unabhängig von den besonderen Umständen des Vertragsschlusses unwirksam sind. Die Entscheidung betrifft über den Einzelfall hinaus zahlreiche Widerrufsbelehrungen verschiedener Banken. „Die Rechtsposition des Verbrauchers wird durch das Urteil deutlich verbessert“, meinen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im…



