Ihr Experte für SV-Clearing Reparaturfälle
Veranlagung von Geldern, welche von der Sozialversicherung erstattet werden
Viele Finanz- und Versicherungsberater haben sich in der Vergangenheit schon einmal mit der Thematik der Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, welche auch als SV-Clearing bezeichnet wird, beschäftigt und dabei oftmals ganz unterschiedliche Erfahrungen gesammelt.
Neben vielen positiven Erfahrungen treffen wir immer wieder auf Berichte wo neben langen Abwicklungszeiten zudem schlechte Erfolgsquoten für mehr Frust als Lust an diesem an sich äußerst lukrativen Geschäft gesorgt haben.
Genau hier setzt das einzigartige Kooperationsangebot der Firma Lößner & Partner an, welche bereits seit dem Jahr 1999 als Dienstleister für Finanzdienstleister das sogenannte SV-Clearing erfolgreich durchführt.
Die in den letzten Jahren eingetretenen Gesetzesänderungen sowie die daraus resultierende Verunsicherung der Branche und das seitdem erschwerte Antragsverfahren hat Lößner & Partner veranlasst diese nach wie vor interessante Thematik erneut aufzugreifen und auf seine Alleinstellungsmerkmale in der Branche hinzuweisen:
„Durch die Besonderheit, dass wir jeden einzelnen unserer bundesweiten Mandanten persönlich besuchen und mit ihm gemeinsam alle notwendigen Schritte und Unterlagen bereits vor dem Antragsverfahren punktgenau und professionell vorbereiten, haben wir nach wie vor eine Erfolgsquote von 97,5% aller angenommenen Mandate und dies ohne den langen und kostenintensiven Weg eines gerichtlichen Klageverfahrens gehen zu müssen.
Dies bedeutet für Finanzdienstleister innerhalb von in aller Regel nur 12 Wochen zum einen die Möglichkeit der Veranlagung der frei gewordenen monatlichen Liquidität von oftmals über 750,– Euro und zum anderen der vom Sozialversicherungsträger zu erstattenden Beträge, wobei hier Beträge von über Euro 50.000,– keine Seltenheit sind“, sagt Alexander Lößner von Lößner&Partner.
Lößner&Partner ist zudem auf die Reparatur von bereits negativ beschiedenen Fällen spezialisiert und bezeichnet sich selbst insofern als „Beulendoktor“ im Bereich des SV-Clearings.
Dies bedeutet für Sie als Finanzdienstleister oder Berater, dass Sie selbst Kunden, welche bereits einmal das Antragsverfahren des SV-Clearings mit suboptimalem Ausgang durchlaufen haben, nochmals auf die Thematik ansprechen und somit „vorinfizierte“ Kunden leichter für sich gewinnen können.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, zögern Sie also nicht mit einer Kontaktaufnahme, denn ein Gramm Praxis wiegt stets mehr als eine Tonne Theorie:
Experts in SV-Clearing
Marktstr. 5
65399 Kiedrich
Tel. (06123) 925030
Fax. (06123) 4885
www.fin-con.de