AUT: Wertpapiervermittler im Plenum des Nationalrats beschlossen

Göltl: „Die Finanzdienstleister sind bereit, die Herausforderung anzunehmen“

Gestern am 19.10.2011 wurde die Novelle des Wertpapiervermittlers im Plenum des Nationalrats beschlossen. Damit wurde ein fast dreijähriger Gesetzwerdungsprozess beendet. Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich, dazu: „Wir danken den Nationalratsabgeordneten sowie den vorbereitenden Ministerien für die Chance zu beweisen, dass Wertpapiervermittler durch ihre umfassende Qualifizierung einen wertvollen Beitrag zur objektiven und ehrlichen Wertpapierberatung leisten können. Nur die objektive und vertrauensvolle Beratung kann den notwendigen Kundenschutz sicherstellen. Die Finanzdienstleister sind bereit, die Herausforderung anzunehmen.“

Für Wertpapiervermittler bedeutet die Novelle:

Alle am Markt tätigen Finanzdienstleistungsassistenten, die noch keine einschlägige Befähigungsprüfung gemacht haben, müssen bis zum Ende einer Übergangsfrist den umfassenden Qualifikationsnachweis erbringen. Die langjährige Erfahrung der Tätigkeit reicht nicht aus. Eine schriftliche und mündliche Befähigungsprüfung ist zu absolvieren. Als Unterlage zur Prüfung werden in etwa 800 Seiten des Skriptums „Gewerbliche Vermögensberatung 2012“ dienen. Das Skriptum wird ab Februar 2012 erhältlich sein.

Der Fachverband rechnet damit, dass bereits vor dem Sommer 2012 die ersten Prüfungen stattfinden werden. Dies hängt vom Erlass der noch ausstehenden Verordnungen ab. Gespräche mit dem dafür zuständigen Wirtschaftsministerium laufen bereits.

Für Kunden bedeutet die Novelle:

Alle Wertpapiervermittler müssen umfassend qualifiziert sein, bevor sie Beratungen durchführen dürfen. Damit wird ein hochwertiger Qualitätsstandard garantiert. Zusätzlich müssen sich Wertpapiervermittler laufend weiterbilden, um zu jedem Zeitpunkt die aktuelle Rechts- und Marktlage zu kennen. Hohe Qualifikation gepaart mit laufender Weiterbildung führen zu einer Beratungsqualität, der vertraut werden kann. Qualifizierte Wertpapiervermittler unterstützen ihre Kunden dabei, informierte, selbständige und überzeugte Entscheidungen zu treffen.

Göltl abschließend: „Wir verstehen die Novelle als Aufforderung, durch hochwertige Qualifizierung das umfassende Vertrauen der Kunden zusätzlich zu stärken“.

 


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