Partner – SV Clearing

  • Befreiung Prüfung von der Sozialversicherungspflicht durch SV Check

Geschäftsmöglichkeit für Finanz- und Versicherungsberater durch die Veranlagung von Geldern, welche durch die Statusfeststellung von der Sozialversicherung erstattet werden.

Viele Finanz- und Versicherungsberater stehen derzeit vor der Herausforderung Kunden passende und professionelle Konzepte sowie echten Mehrwert und Nutzen zu bieten und somit einfacher Empfehlungen und
Neugeschäft zu bekommen. Genau hier setzt das Kooperationsangebot der Firma Lößner & Partner an, welche bereits seit dem Jahr 1999 als Dienstleister für Finanzdienstleister die sogenannte Statusfeststellung, welche auch Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung (SV Check) genannt wird, erfolgreich durchführt.

Die bereits zum 01.01.2005 eingetretenen Gesetzesänderungen im Statusfeststellungsverfahren sowie die daraus resultierende Verunsicherung der Branche und das seitdem erschwerten Antragsverfahrens der sv rechtlichen Beurteilung (Statusfeststellung) hat Lößner & Partner veranlasst diese nach wie vor interessante Thematik erneut aufzugreifen und Ihnen die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Der Geschäftshintergrund basiert auf der Frage, ob es möglich ist aus der gesetzlichen Sozialversicherung befreit werden zu können, denn Jahr für Jahr leisten mehrere hunderttausend leitende Angestellte, Geschäftsführer und selbständige Unternehmer sowie die im gleichen Betrieb mitbeschäftigten Familienangehörigen unfreiwillig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung verbunden mit dem Ziel eine respektable Altersrente zu erhalten.
So wurden jahrelang Höchstbeiträge in die staatlichen Kassen gezahlt ohne dazu im Sinne des Sozialversicherungsgesetztes überhaupt verpflichtet und was viel wichtiger ist begünstigt zu sein.
Oftmals fehlt es an der Kenntnis der Möglichkeit aus der Sozialversicherung befreit werden zu können.

Gegenwärtig besteht noch die Chance für alle „unfreiwillig“ bzw. wider besseres Wissen sozialversicherten Gesellschafter, Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen sowie für die bei den Selbständigen beschäftigten Ehepartnern und Kinder im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens durch die Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus der gesetzlichen Sozialversicherung herausgelöst und somit von selbiger befreit zu werden.

Dies bedeutet zum einen monatlichen Liquidität von oftmals über 750,– Euro und zum anderen Betragserstattungen, wobei hier Beträge von über Euro 50.000,– keine Seltenheit sind.

Auch in Hinblick auf die sich stetig verschlechternden Leistungen der staatlichen Kassen sollte dies Anlass sein über einen möglichen Verbleib bzw. Austritt aus der unfreiwilligen, gesetzlichen Sozialversicherung nachzudenken und einen entsprechenden SV Check professionell durchführen zu lassen.

Das Statusfeststellungsverfahren gestaltet sich allerdings als sehr komplex und hat seine Tücken im Detail, so dass bei unkorrekter Darstellung der persönlichen Gesamtsituation oder unvollständiger Dokumentation der Erfolg allzu leicht gefährdet wird und es bei einem einmal abgelehnten Antrag in der Regel keine zweite Chance gibt.

Insofern ist es empfehlenswert einen Spezialisten im Bereich der Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu konsultieren und mit diesem eine erfolgsabhängige Honorierung zu vereinbaren.

Genau dieses Konzept bietet Lößner & Partner seit Jahren erfolgreich am Markt an, die Befreiung Prüfung der Sozialversicherungspflicht ist unsere Kernkompetenz

Lößner & Partner

Experts in SV-Clearing
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