Im Zweifel zahlt der Chef die Rente

Arbeitgeber aufgepasst: Kümmert sich eine Pensionskasse um die betriebliche Altersvorsorge, bedeutet das nicht, dass damit jegliche Verpflichtungen für den Chef aufgehoben sind.

Der Fall

Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern eine Betriebsrente zugesagt, die über eine Pensionskasse ausgeführt wurde. Nachdem bei der Kasse Fehlbeträge entstanden waren, machte sie im Jahr 2003 von der in ihrer Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Leistungen an die Rentenempfänger zu reduzieren, um die Defizite wieder auszugleichen. Die Pensionskasse senkte die Betriebsrenten um jeweils 1,4 Prozent in den Jahren 2004 bis 2006 sowie um 1,37 Prozent im Jahr 2007 und 1,34 Prozent im Jahr 2008.

 

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