Drängen manche Bausparkassen die Kunden bewusst aus Verträgen ?

Die niedrigen Zinsen macht viele Bausparkassen offenbar erfinderisch. Laut Verbraucherschützern versuchen sie, ihre Kunden aus alten Verträgen zu drängen. Welche Sparer betroffen sind.

Zahlreiche Bausparkassen versuchen nach Angaben von Verbraucherschützern derzeit, ihre Kunden aus alten Verträgen zu drängen. Die Unternehmen wollten nicht hinnehmen, dass die hoch verzinsten Verträge von Verbrauchern nur noch als Geldanlage genutzt würden, erklärte die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer, am Dienstag. In vielen Fällen sei dies nicht zulässig. Allerdings müsse jeweils der Einzelfall genau geprüft werden.

Bausparverträge bestehen aus zwei Phasen: Zunächst zahlen Kunden über mehrere Jahre hinweg Geld auf ihr Konto ein. Die Zinsen dafür sind zwar im allgemeinen vergleichsweise niedrig, angesichts der aktuellen Minizinsen liegen sie aber oft über dem derzeitigen Durchschnitt. Die Bausparkassen bedienten sich nun eines Tricks, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen: Sie machen sich demnach zunutze, dass sie die Verträge kündigen können, wenn die beim Vertragsabschluss vereinbarte Sparsumme erreicht ist.

Zunächst zahlen Kunden über mehrere Jahre hinweg Geld auf ihr Konto ein. Die Zinsen dafür sind zwar im allgemeinen vergleichsweise niedrig, angesichts der aktuellen Minizinsen liegen sie aber oft über dem derzeitigen Durchschnitt.

Damit dies früher der Fall ist, würden vereinbarte Boni schon vor ihrer Fälligkeit dem Sparguthaben zugerechnet, erklärte Finanzexpertin Heyer. „Ob die Bausparkasse aber mit dem vertraglich vereinbarten Bonus so umgehen kann, ist fraglich – zumindest wenn sich dies nicht eindeutig aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergibt und anderen Aussagen der Bausparkasse widerspricht“, erklärte die Verbraucherschützerin.

Betroffen sind von den Kündigungen der Verbraucherzentrale zufolge vor allem Sparer, die ihre Einzahlen gezielt gedrosselt oder ganz gestoppt haben, um von den vergleichsweise hohen Zinsen auf ihr bisheriges Guthaben länger zu profitieren. Dies sei aber möglich, denn es gebe keine Verpflichtung, die vereinbarten Sparraten auch einzuzahlen, erklärte Heyer. Teilweise werde Kunden auch die Kündigung angedroht, wenn sie ihre Beiträge nicht innerhalb weniger Wochen nachzahlten. Auch für diese Fälle riet die Finanzexpertin den betroffenen Kunden, die AGB genau zu prüfen.

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