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Vor dem Amtsgericht Düsseldorf unterlag heute erneut die GWE Wirtschaftsinformations GmbH durch Versäumnisurteil. Sie muss nun 569,08 EUR plus Zinsen an den Kläger zurückzahlen, der erst nach Unterschrift auf das übersendete Standardformular und Zahlung der folgenden Rechnung erfahren hatte, dass er dazu gar nicht verpflichtet gewesen war, weil zwischen ihm und der GWE kein Vertrag zustandegekommen war.
Der Kläger war nämlich durch das amtlich aussehende Formular getäuscht worden und hatte, wie es vielen Gewerbetreibenden passiert, das Formular mit seiner Unterschrift versehen an die GWE zurückgesandt. Prompt flatterte ihm dann die Rechnung über den stattlichen Betrag von 569,08 EUR ins Haus. Mit anwaltlicher Beratung und Vertretung focht der Kläger aber den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und forderte sein Geld zurück.
Als die GWE darauf nicht antwortete, erhob der Getäuschte Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf.
Die GWE verteidigte sich nicht und lies ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Dieses wird rechtskräftig, sofern ein Einspruch dagegen eingelegt wird, was erfahrungsgemäß aber nicht passieren wird.
Hinweis:
Wer im guten Glauben, dass er sich durch seine Unterschrift zur Zahlung an die Gewerbeauskunft-Zentrale verpflichtet hat, gutes Geld an die GWE überwiesen hat, sollte anwaltlich prüfen lassen, ob eine Rückforderung der Zahlung erfolgsversprechend ist. Die heutige Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat nämlich wieder einmal gezeigt, dass die GWE lieber ein Versäumnisurteil kassiert, als eine streitige und gut begründete Entscheidung zu riskieren. Es gibt also für Betroffene keinen Grund “in den saueren Apfel zu beißen.”