Prokon ist pleite

Hot-Finanz-NewsProkon hat den Insolvenzantrag gestellt. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist bereits am Werk. Noch ist nicht klar, ob das Unternehmen abgewickelt oder gerettet werden kann.

Der zum Insolvenzverwalter berufenen Rechtsanwalt Penzlin informierte die Öffentlichkeit und Anlege in einer Presse3mitteiliung, dass der Geschäftsbetrieb zunächst weitergeführt werden. Jedoch darf die Geschäftsleitung keine Verfügungen ohne seine Genehmigung ausstellen. Die Gehälter seien zunächst mittels des Insolvenzgeldes bis April vorfinanziert. Neue Genusscheine können zur Zeit nicht gezeichnet werden. Ebenso warnte Penzlin vor Zahlungen auf das Prokonkonto durch Anleger. Dieses Geld ist hochgradig gefährdet!


Das Insolvenzgericht, schreibt Penzlin, habe ihn als Sachverständigen mit der Prüfung von Insolvenzgründen beauftragt. Infrage kämen: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Begleitend seien bereits verschiedene Rechtsgutachten zu diesen Fragen beauftragt. Der Hinweis auf Insolvenzgründe ist insofern bemerkenswert, als in den vergangenen Tagen über die eventuelle Unmöglichkeit einer Insolvenz spekuliert wurde.

Als weitere Schritte kündigt Penzlin kurzfristig einen mit Prokon abgestimmten Rundbrief an die rund 75.000 Genussschein-Inhaber an. Und klar: „Rückzahlungen von Genussscheinkapital oder Zinsen sind insolvenzbedingt derzeit nicht möglich“. Wegen der „besonderen Bedeutung des Falls“ kündigt Penzlin kurzfristig eine Pressekonferenz an. Prokon hatte in den vergangenen Jahren etwa 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussscheinen zur Finanzierung von Windkraftanlagen eingesammelt. Graues Kapital. Dies und mangelnde Transparenz waren immer wieder die Vorwürfe von Verbraucherschützern.

 

Schreibe einen Kommentar