„Uns liegen zwei Strafanzeigen gegen PROKON vor, wir prüfen den Anfangsverdacht des Betruges und weiterer Wirtschaftsstrafsachen“, sagte heute die Pressesprecherin für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Lübeck, Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm, dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net.
Die Anzeigen waren bereits vor Monaten gestellt worden. Von 2003 bis heute hat die PROKON Regenerative Energien GmbH von 75.000 Anlegern rund 1,4 Milliarden Euro Genussrechtskapital eingesammelt und in der Vergangenheit darauf jährlich mehr als 7 Prozent Zinsen gezahlt.
Doch letzten Freitag (11. Januar 2014) musste der geschäftsführende Gesellschafter, Carsten Wilhelm Rodbertus (52, 150.000 Euro Jahresgehalt, 1.306 Mitarbeiter), in einem Anlegerbrief einräumen, dass die Unternehmensgruppe die Planinsolvenz einleiten müsse, wenn mehr als fünf Prozent der Anleger auf die monatliche Verfügbarkeit ihres Kapitals bestehen und sich ihr Kapital per Kündigung auszahlen lassen wollen.
Rodbertus stellt die Anleger vor die Wahl:
Keine Kapitalentnahme bis Oktober 2014 und danach bei Kündigung eine Rückzahlung in 12 Monatsraten, oder auf die Anleger komme eine 20 Millionen Euro teure Planinsolvenz hinzu, bei der die 46 Windparks außerdem unter Wert verkauft werden müssten und weiterhin 1.306 Arbeitsplätze im Unternehmen PROKON vernichtet würden. Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sprach gegenüber der Bild am Sonntag gar von „klassischer Erpressung“.