Für die Bundesrichter ist der Fall ganz klar: Die Bearbeitungsgebühr für einen Kredit ist nicht zulässig. Denn es kommt hier nicht zu einer separaten Dienstleistung für den Kunden. Generell profitiert die Bank von dieser Bearbeitung und kann deshalb dem Kunden nicht die Gebühren in Rechnung stellen. Die Bank kann für den Abschluss und die Abwicklung eines Kreditvertrages nur Zinsen berechnen und diese dem Kunden in Rechnung stellen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu erheben, ist allerdings nicht zulässig. Bereits im Mai des letzten Jahres hatten die Richter entsprechend in einem Urteil ihren Standpunkt aufgezeigt. Im Oktober kam es dann zu einem erneuten Urteil, das auch noch einmal die Rechte der Verbraucher stärkt.
Milliarden gehen an die Verbraucher
Für die Banken ist dieses Urteil des BGH natürlich mit einem Verlust in Milliardenhöhe verbunden. Die kassierten Beträge der Verbraucher, die einen Kredit abgeschlossen und entsprechenden Gebühren an die Bank gezahlt haben, müssen nun wieder zurückerstattet werden. So haben im vergangenen Jahr immer mehr Verbraucher die Chance wahrgenommen, ihre Gebühren wieder zurückzufordern. Doch noch lange haben nicht alle Banken und Sparkassen auch wirklich ein Einsehen.
Sparkassen und Banken zahlen nicht
Es gibt immer noch einige Banken und Sparkassen, die nicht die geforderten Gebühren der Kunden zurückerstatten wollen. In diesem Fall kann der Weg zu einem Rechtsanwalt, einem Ombudsmann oder auch einer anderen professionellen Hilfe nötig und vor allem auch hilfreich sein.
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