Intelligenter Schutz von Vermögen mit Stiftungen

Warum setzen so viele erfolgreiche Unternehmerfamilien Stiftungen ganz selbstverständlich ein? Was sind die Vorteile? Und wem stehen die hiermit verbundenen Möglichkeiten offen? Dürfen nur die „oberen 10.000“ stiften?


Eine zentrale Stiftungs-Strategie ist der Vermögensschutz. Wie keine andere Rechtsform eignet sich eine Stiftung dazu, Werte langfristig zu sichern. Verbunden mit der unantastbaren, finanziellen Versorgung der Familie. Die Stiftung gleicht in diesem Fall einem Tresor. Sie kann Vermögen jeder Art schützen. Barvermögen ebenso wie Immobilien, unternehmerische Beteiligungen oder besonders sensible Wirtschaftsgüter wie Patente und Lizenzen.

Der Schutz kann von zwei Seiten wirken. Einerseits zur Abschirmung von Privatvermögen vor unternehmerischen Risiken. Aus der anderen Richtung kann eine Stiftung verhindern, dass Probleme aus dem privaten und familiären Bereich ein funktionierendes Unternehmen in eine Schieflage bringen.



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Jedes Unternehmertum ist mit Risiken verbunden. Wer etwas unternimmt, geht Risiken ein. Ob als Produzent, Händler oder Dienstleister. In vielen Fällen haften Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft für die gewerblichen oder freiberuflichen Risiken uneingeschränkt. Zudem dient Privatvermögen häufig als Sicherheit für Kreditgeber von Immobilien- und/oder Unternehmensfinanzierungen. Als Folge ist im Schadensfall das gesamte pfändbare Vermögen im Zugriff der Gläubiger. Vermögen, das über einen langen Zeitraum und mit viel Energie aufgebaut wurde, kann so mit einem Schlag zerstört werden. Bedroht ist damit die wirtschaftliche Existenz ganzer Familien.

Von der anderen Seite drohen Risiken aus dem privaten und familiären Bereich auf das Unternehmen überzugreifen. Insbesondere Scheidungen, Erbfälle oder wirtschaftliche Probleme eines (Mit-)gesellschafters können sich ohne Vorsorge gravierend auswirken. Daher ist die sorgfältige Abgrenzung der Vermögens- und Risikosphären eine unternehmerische wie familiäre Kernaufgabe.

Auch an dieser Stelle hilft keine Verdrängung. Der Unternehmer kann für sich und seine Familie Ruhe und Sicherheit gewinnen, indem er seine individuelle Situation sorgfältig analysiert und gezielte Maßnahmen trifft, um mögliche Schäden bei der Verwirklichung von Risiken zu begrenzen. Ein entscheidender Faktor hierbei ist die Wahl der Rechtsform. Sowohl für eine unternehmerische Tätigkeit, wie auch zur Strukturierung und Steuerung von Vermögenswerten.

Ein verbreitet genutztes Instrument hierzu ist die GmbH. Sie wird seit jeher eingesetzt, um den Zugriff von Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken oder um in umgekehrter Zielrichtung Vermögen in einer geschützten Sphäre zu verwalten. Jedoch sollte nicht übersehen werden, dass auch bei einer GmbH vielfältige Möglichkeiten des Durchgriffs auf den Gesellschafter bestehen. Erst recht, wenn dieser zusätzlich als Geschäftsführer agiert. Kommt es zu einem derartigen Durchgriff auf den Gesellschafter, haftet dieser unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Zudem unterliegen seine Gesellschaftsanteile dem Zugriff der Gläubiger. Auch Ansprüche auf Gewinnausschüttungen können gepfändet werden.

Ein Blick auf die umfangreiche Rechtsprechung zu diesen Themen zeigt die Häufigkeit der damit verbundenen Auseinandersetzungen. Sie nehmen in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld eher zu als ab. Eine sorgfältig gestaltete Stiftung kann die zugrundeliegenden unternehmerischen Herausforderungen lösen.

Ihre Besonderheit gegenüber allen anderen Rechtsformen besteht darin, dass sie keinen Gesellschafter hat. Anders als zwischen dem Gesellschafter und „seiner“ GmbH besteht keine Verbindung zwischen Stifter und Stiftung. Es handelt sich um ein verselbständigtes Vermögen. Es gibt keine Gesellschaftsanteile, die dem Zugriff von Gläubigern unterliegen könnten. Auf diese Weise kann eine Stiftung einerseits unternehmerische Risiken effektiv abschirmen. Auf der anderen Seite ist es bei rechtzeitiger Umsetzung ausgeschlossen, dass wirtschaftliche oder familiäre Probleme des Stifters das Vermögen innerhalb der Stiftung gefährden.

Warum nutzen nicht mehr Unternehmer diese Möglichkeiten? Oder prüfen Sie zumindest als Handlungsoption? Eine Mauer von Fehlannahmen verstellt den Blick. Eine Stiftung ist nicht immer gemeinnützig. Die meisten Stiftungen in Deutschland sind es. Sie müssen es aber nicht sein. Der Stifter hat die Freiheit, den Zweck seiner Stiftung zu bestimmen. So kann eine Stiftung kann ausschließlich den Interessen einer oder mehrerer Unternehmerfamilien dienen. Und insbesondere zum Aufbau und Schutz von Vermögen eingesetzt werden. Auch ist die Stiftung nicht den „oberen 10.000“ vorbehalten. Viele wohlhabende Familien sind gut beraten und nutzen sie ganz selbstverständlich. Für einen strategisch denkenden Unternehmer sollte hieraus die Frage entstehen:

„Wie kann ich „von den Großen“ lernen und die Möglichkeiten für mich umsetzen? Wie kann ich die Stiftung zur Lösung unternehmerischer Kernaufgaben einsetzen?“ Auf diese Weise wird die Stiftung wesentlicher Bestandteil eines intelligenten Vermögens- und Risikomanagements.

Wir geben Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung des Wesentlichen

Thorsten Klinkner (RA/StB) – Inhaber

Kirchstraße 16
41460 Neuss

Telefon: +49 (0) 2131 7429540
Mobil: +49 (0170) 924 3854
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