Haftungsfallen und richtige Dokumentation beim PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG

pkv tomi

Beim PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nach §204 VVG gibt es eine ganze Reihe von Haftungsfallen, welche mit dem notwendigen Wissen sowie der richtigen Dokumentation vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden können.
Eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Aspekten dazu finden Sie im Folgenden:
In welche Tarife sollte gewechselt werden ?

 

 

Gut sind Tarife mit:
-gleicher oder geringerer Selbstbeteiligung
-gleichwertigen oder besseren Leistungen
-Bisex
Warum ?
Damit der Kunde in Zukunft für weitere Umstellungen genügend Auswahl hat. Denn der Vertrag läuft unter Umständen noch Jahrzehnte und der Kunde wird kranker!

 

Welche Möglichkeiten gibt es Haftungsrisiken zu minimieren?
1. Entweder Sie beauftragen einen externen Dienstleister, der Sie von der Haftung freistellt (sofern Sie nicht in den Beratungsprozess einwirken),
2. oder Sie dokumentieren umfassend.

Was genau sollte dokumentiert werden?
-Minder- und Mehrleistungen
-Wartezeiten für Mehrleistungen
-Ggf. der Verlust von Alterungsrückstellungen
-Tarifwechsel-“Upgrade´s“ (3 Tarifwelten) versperren den zukünftigen Wechsel in andere Tarife
-Tarifwechsel in den Ursprungstarif ggf. nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich
-Wie verhält es sich bei unterjährigen Umstellungen von SB-Tarifen mit der neuen SB
-Was passiert bei unterjährigen Vertragsumstellungen mit einer potenziellen Beitragsrückerstattung

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