Die Briefe des Inkasso Büros

Der Empfänger des Schreibens wird mit Inkassobüro – üblichen Drohungen wie Schufa, Zwangsvollstreckung, und ähnlichem mundtot gemacht und aufgefordert, umgehend den Forderungsbetrag zur Vermeidung weiterer Kosten zu entrichten. Viele Verbraucher wurden durch die Briefe so verschreckt, dass sie sofort zahlten, um Ärger zu vermeiden.
Solch ein Verhalten ist aber grundsätzlich falsch und öffnet weiteren Betrügereien die Tür.

Eine nicht nachvollziehbare Forderung sollte NIE beglichen werden. Jeder Gläubiger ist verpflichtet den Nachweis über die Forderungen zu führen.
Manche Inkassobüros legen auch „Netterweise“ ein Formblatt bei. Es trägt zwar die Überschrift „Ratenzahlungsvereinbarung“, ist jedoch de Jure eine handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis und mit der Unterschrift beraubt sich der Schuldner jeder Rechtsmittel, da er per Unterschrift alle Forderungen anerkannt.

Im Umgang mit Gläubigern und Inkassobüros wird geraten, zunächst einmal die Forderung genau zu prüfen. Sollte Sie berechtigt sein, so wird einfach an das Unternehmen mit welchem man den Vertrag hat gezahlt oder handelt telefonisch mit ihm eine Ratenzahlung aus, so wird das Inkassobüro aus dem Rennen genommen. Grundsätzlich ist es wichtig,in diesem Fall mit allen Seiten zu reden um unbedingt Abstimmungsprobleme zu vermeiden. Wenn die Forderung unberechtigt ist, so legt man dagegen Einspruch ein. Bei besonders dreisten Inkassobüro kommt es allerdings zum Mahn-/Vollstreckungsbescheid sowie einer Gerichtsverhandlung.

Vor der „russischen“ Inkasso Firma mit den breitschultrigen, schwarzgekleideten Geldeintreibern vor der Tür muss in Deutschland niemand Angst haben, diese Art des Inkasso ist streng verboten und stellt eine Straftat dar.

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