Aktiengewinne versteuern – das ist zu beachten

Frankfurt am Main, Germany - November 27, 2015: View of the bronze bull figure right outside the Frankfurt Stock Exchange building, along with people, vehicles, buildings and nature in Frankfurt, Germany

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Das deutsche Finanzamt hält die Hände auf, wenn beim Verkauf mit Aktien Gewinn erzielt wird – der Satz der sogenannten Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 Prozent. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer. Wichtig für die Besteuerung ist das Datum des Aktienerwerbs, außerdem gibt es bestimmte Freibeträge.

Besteuerung von Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden

Werden mit Aktien, die vor dem Jahreswechsel 2009 gekauft wurden, beim Verkauf Gewinne erzielt, so sind diese steuerfrei. Bis zu diesem Stichtag galt in Deutschland die sogenannte Spekulationsfrist, und mit Wertpapieren generierte Kursgewinne waren immer dann steuerfrei, wenn sie länger als zwölf Monate im Depot gehalten wurden.

Diese Regelung gilt heute noch für ältere Wertpapieranlagen. Das bedeutet, wenn heute Aktien mit Gewinn verkauft werden, die schon vor dem Stichtag 1.1.2009 im Besitz waren, muss der Anleger keine Steuern auf die Gewinne zahlen. Diese Regelung sollten sich Anleger stets vor Augen führen, wenn sie Aktien verkaufen möchten. Denn unter bestimmten Umständen kann es sinnvoller sein, die älteren Depotbestände doch länger zu halten.

Besteuerung von Aktien, die nach dem 1.1.2009 gekauft wurden

Zum 1.1.2009 wurde in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt. Diese regelt, dass Kursgewinne von Aktien generell pauschal mit 25 Prozent zu versteuern sind. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer sowie unter Umständen die Kirchensteuer, die je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent beträgt.

Somit würde die Steuerlast insgesamt in Baden-Württemberg und Bayern 27,82 Prozent betragen und in allen anderen Bundesländern 27,99 Prozent. Eine Besonderheit ist, dass die depotführende Bank die Steuer automatisch einhält und an das Finanzamt weiterleitet. Dadurch soll Steuerhinterziehung vermieden werden.

Übrigens: Beim Bezug von verbilligten Aktien vom Arbeitgeber sind noch weitere Dinge zu beachten, wie die VLH in einem ausführlichen Magazinbeitrag erklärt.

Neue Regelung bringt viele Vorteile mit sich

Diese neue Regelung bringt nicht nur Nachteile mit sich, sondern auch viele Vorteile. Liegt zum Beispiel der persönliche Spitzensteuersatz des Anlegers unterhalb von 25 Prozent, so kann dieser im Rahmen des Einkommensteuerjahresausgleichs die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen. Außerdem werden Verluste und Gewinne bei der gleichen Bank bereits über den sogenannten Verlusttopf miteinander verrechnet.

Wer zum Beispiel einen Gewinn von 10.000 Euro gemacht hat, dem werden nach Abzug der Steuern rund 7362 Euro ausgezahlt. Die Differenz kassiert das Finanzamt. Folgt aber anschließend ein Verkauf mit Verlust in derselben Höhe (10.000 Euro), so erstattet die Bank die zuvor gezahlten 2638 Euro. Wer dauerhaft nicht einkommensteuerpflichtig ist, kann vom Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Wird diese bei der Bank abgegeben, so behält sie keine Abgeltungssteuer mehr ein.

Tipp: Verlustvorträge und Freibeträge beachten

Wer bei verschiedenen Banken Depots hat, muss bedenken, dass diese sich nicht untereinander austauschen und die Beträge somit auch nicht abstimmen. Wer dann ein Depot mit Verlusten und eins mit Gewinnen hat, muss diese manuell in seiner privaten Einkommensteuererklärung angeben. Notwendig ist, dass die Verlustbescheinigung bis zum 15.12. des laufenden Jahres angefordert wird. Eine Überzahlung wird dann vom Finanzamt erstattet.

Übrigens kann auch der Sparerfreibetrag, sofern er noch nicht aufgebraucht ist, für die Besteuerung von Gewinnen auf Aktienverkäufe eingesetzt werden, sofern er noch nicht aufgebraucht ist. Der Freibetrag beträgt für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Verlustvorträge reduzieren ebenfalls die Steuerlast, allerdings dürfen Aktienverluste nur gleiche Gewinne ausgleichen.

Euroscheine auf weiss

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Bild 1: ©istock.com/Global_Pics
Bild 2: ©istock.com/Digiklick

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