Wüstenrot jubelt, Verbraucherschützer besorgt

Rückschlag für hunderttausende Sparer: Der Bundesgerichtshof hat die Kündigungen der Bausparkassen für rechtens erklärt. Verbraucherschützer sehen nun bereits die nächste Kündigungswelle anrollen.

Rückschlag für hunderttausende Sparer in Deutschland – der Bundesgerichtshof hat in einem lang erwarteten Urteil die Kündigungswelle der Bausparkasse für rechtens erklärt.  Diese hatten in den vergangenen Jahren schätzungsweise rund 250.000 Verträge gekündigt, deren Besitzer mehr als zehn Jahre lang kein Baudarlehen in Anspruch genommen hatten.

Den Vertrag als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, erklärte der zuständige XI. Zivilsenat des Gerichts unter dem Vorsitzenden Richter Jürgen Ellenberger. Vielmehr habe das Ansparen das Ziel, den Anspruch auf ein Baudarlehen zu erlangen – daran hatten zuletzt aber immer weniger Sparer ein Interesse.

Vor dem Bundesgerichtshof waren an diesem Dienstag zwei Fälle verhandelt worden, die Kündigungen der Bausparkasse Wüstenrot behandelten. Diese begrüßte die BGH-Entscheidung. „Die Bausparkasse war von der jetzt bestätigten Rechtmäßigkeit ausgesprochener Kündigungen stets überzeugt“, heißt es in einem kurz nach der Urteils-Bekanntgabe veröffentlichten Statement, in dem die Kasse auch auf die zahlreichen Entscheidungen anderer Gerichte verweist. So gebe es 70 Entscheidungen von Oberlandesgerichten sowie über 500 erstinstanzliche Urteile, die die Kündigungen der Bausparkassen für rechtens erklärt hatten.

Im vorliegenden Fall ging es um einen (Az: XI ZR 185/16)  Bausparvertrag mit einer Höhe von 40.000 DM (20.451,68 Euro), der 1978 geschlossen und 1993 zuteilungsreif geworden war. Für das Bausparguthaben war ein Guthabenzins in Höhe von drei Prozent vereinbart worden. Diesen hatte die Wüstenrot schließlich am 12. Januar 2015 gekündigt.

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