Riester ab Absurdum

Die Idee der Riester-Rente verfolgt grundsätzlich eine gute wie notwendige Absicht: Die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge wird vom Staat mit finanziellen Anreizen wie staatlichen Zulagen oder steuerlichen Vorteilen gefördert.

In die Kritik gekommen ist die Riester-Rente in den vergangenen Monaten, da die Versicherungsanbieter Ihre Kunden anhand interner Sterbetafeln sehr alt rechnen. Die Rente wird somit geringer ausfallen, da diese über einen längeren Zeitraum vom Versicherungsunternehmen an den Riester-Sparer zu zahlen ist.

Der Ärger und der Verdruss über die Riester-Rente könnte jedoch in der Breite massiv zunehmen und für noch mehr Ablehnung sorgen, wenn die Kunden mit bestehenden Verträgen feststellen, dass bereits gutgeschriebene Zulagen von der Zulagen-Stelle wieder zurückgefordert werden.

Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen des komplexen Zulagen-Antrags Fehler auftreten. Leider geschieht dies häufiger als zu vermuten ist. Eine Ursache ist, dass sowohl manchen Beratern als auch Kunden der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderung häufig nicht bekannt ist und dies dann im Antrag falsch erfasst wird. Ein häufiger Grund ist auch, dass sich der Status des Kunden ändert, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder durch eine Wechsel in die Selbständigkeit. In diesen Fällen wird oft vergessen, diese Änderung dem jeweiligen Anbieter mitzuteilen.

Dies ist insofern problematisch, da die Zulagen-Stelle dies mit zeitlicher Verzögerung bemerkt und die Zulagen dann vom jeweiligen Versicherungsunternehmen oder Riester-Fondsanbieter aus dem Vertrag zurück fordert. Zwar hat ein grundsätzliches Recht auf Förderung bestanden, der falsch angegebene Status berechtigt jedoch die Zulagen-Stelle zu dieser Rückforderung.

Der Förderberechtigte hat dann nach Benachrichtigung über die Rückforderung nur ein Jahr Zeit, die Rechtmäßigkeit der Zulage „fest setzen“ zu lassen. Eine finale Bearbeitung einer Festsetzung kann bis zu 2 Jahren dauern.

Leider erfolgt der Hinweis über die Rückforderungen von Zulagen eher dezent und unauffällig, so dass diese vielen Riester-Sparern gar nicht erst auffällt. Nach Ablauf der Jahresfrist erlischt der Anspruch auf Förderung.

Vielen Riester-Sparern ist dies alles zu kompliziert – im Ergebnis werden die Auszüge und Mitteilung einfach abgeheftet, ohne den Inhalt genauer zu lesen.

Ohne die Zulagen rechnet sich die Riester-Rente dann noch ein ganzes Stück schlechter als ursprünglich angenommen und eine gut gemeinte Idee schafft sich selbst ab.

Fazit*:
Das bürokratische „Zulagen-Monster“ wird vielen Riester-Sparern leider noch böse auflauern. Dies spätestens dann, wenn festgestellt wird, dass die erhoffte Rente durch entgangene Zulagen doch erheblich niedriger ausfallen wird, als ursprünglich angenommen.

Eigene Schätzungen, dass über 50% aller Riester- Zulagen-Anträge falsch sind oder sich die Rahmendaten geändert haben, wurden von Versicherungen und Fondsanbietern als „wahrscheinlich zu niedrig geschätzt“ kommentiert.

Die Botschaft heißt daher: Alle Riester-Sparer, ebenso wie Finanzberater, Banker und auch Steuerberater sollten mitwirken, die Richtigkeit der Zulagen-Anträge und der jährlichen Mitteilungen zu prüfen. Anderenfalls kann ein großer Vermögensschaden für die Riester-Sparer entstehen

*Jörg Stettner, CFP & Finanzökonom
STECO Finanzberatung GmbH

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