BVK-Analyse: Was Versicherungsvermittler verdienen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat in seiner alle zwei Jahre erhobenen Strukturanalyse die Einkommen der Versicherungsvermittler ermittelt. Die Gewinne stagnieren. Versicherungsmakler sind bei der Umfrage unterrepräsentiert.

„Die Ergebnisse bestätigen uns in der Einschätzung, dass eine deutliche Belastungsgrenze der Vermittlerbetriebe erreicht ist“, sagt BVK-Präsident Wolfgang H. Heinz. Bild: Pohl

In der Sommerausgabe seiner Verbandszeitschrift „Versicherungsvermittlung“ hat der BVK erste Zahlen über die Gewinnsituation der über 2.500 Umfrageteilnehmer publiziert. Davon waren 68 Prozent gebundene Vertreter, 25 Prozent Vertreter mit eigener Registrierung und nur sieben Prozent Versicherungsmakler, obwohl die es auf 24 Prozent Marktanteil im Versicherungsvertrieb bringen.

Laut Analyse erzielten elf Prozent der Vermittler einen Jahresgewinn vor Steuern und Altersvorsorge bis zu 25.000 Euro und 20 Prozent zwischen 25.000 Euro bis zu 50.000 Euro. Weitere 20 Prozent schafften über 50.000 Euro bis unter 75.000 Euro. Darüber wird die Luft dünner: 16 Prozent verdienten über 75.000 Euro bis unter 100.000 Euro Ein Drittel verdient mehr als 100.000 Euro, darunter neun Prozent bis 125.000 Euro, acht Prozent bis 150.000 Euro und sieben Prozent bis 200.000 Euro und neun Prozent darüber.

Gegenüber der vorherigen Strukturanalyse vor zwei Jahren (procontra berichtete) sind die einzelnen Einkommensgruppen in etwa gleich groß geblieben. Der BVK findet es bemerkenswert, dass 56 Prozent der Vermittler es nicht geschafft hätten, ihren Gewinn zu steigern. „Die Ergebnisse der Strukturanalyse bestätigen uns in der Einschätzung, dass eine deutliche Belastungsgrenze der Vermittlerbetriebe erreicht ist“, kommentiert BVK-Präsident Wolfgang H. Heinz.

Vermittler sollten mindestens 50.000 Euro Gewinn machen

Der Verband weist darauf hin, „dass es sich bei einem Großteil der Teilnehmer um Einzelkaufleute handelt, die den hier angegebenen Gewinn – wie jeder Betrieb – noch zu versteuern und daraus den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten haben“. Nach Ansicht des BVK sollte der Gewinn mindestens so hoch sein wie das Jahresgehalt eines Arbeitnehmers mit dem entsprechenden Tätigkeitsprofil.

Einzelunternehmer müssten mindestens 50.000 Euro Gewinn vor Steuern erzielen, um die vielfältigen Aufgaben, die Verantwortung und das unternehmerische Risiko des Inhabers eines Vermittlerbetriebes angemessen honoriert zu bekommen.

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