Aktuelle Geschäftszahlen: PayPal begeistert Anleger, Ebay schwächelt

Die Geschäftszahlen für das vergangene Quartal von Ebay und PayPal sorgen für ein ganz unterschiedliches Echo bei Anlegern.

Ebay bleibt unter den Erwartungen

Ebay konnte im vergangenen Quartal nicht die von Anlegern erwarteten Erlöse und Gewinne erzielen. So wurden mit 2,7 Milliarden Dollar kaum mehr Erlöse erzielt, als noch im Vorjahr – Q3/2018 waren diese 2,4 Milliarden ähnlich hoch. Zudem sank das Transaktionsvolumen um 4,4 Prozent auf 21,7 Milliarden Dollar. Der Nettogewinn fiel mit einem Wachstum von zwei Prozent auf 563 Millionen Dollar ebenfalls geringer aus, als prognostiziert. Die Aktie sank nachbörslich um drei Prozent. Der Konzern erhält aktuell Druck von Investoren, – unter anderem trat Ebay-Chef Devin Wenig im September zurück.

PayPal steigert Gewinn

Beim ehemaligen Ebay-Tochterunternehmen PayPal sehen die Quartalszahlen hingegen deutlich besser aus. So erzielte das Unternehmen einen Nettogewinn von 462 Millionen Dollar, ein Plus von 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Den Umsatz steigerte Paypal auf 4,38 Milliarden Dollar und verzeichnete 16 Prozent mehr aktive Kunden-Accounts – dies sind aktuell 295 Millionen. Gleichsam erreichte das Unternehmen mit 3,1 Milliarden ganze 25 Prozent mehr Transaktionen. Nach Bekanntgabe dieser guten Zahlen legte die Aktie nachbörslich um neun Prozent zu. Für das vierte Quartal erwartet der Zahlungsdienstleister ein Umsatzwachstum von 16 bis 17 Prozent.

Gericht verbietet App von Uber

Die App des Fahrdienstvermittlers Uber verstößt laut dem Landgericht Köln gegen das Personenbeförderungsgesetz und ist deshalb nun offiziell verboten. Immer wieder muss sich Uber aufgrund seines Angebots vor deutschen Gerichten verantworten. Schon vor vier Jahren hatten deutsche Gerichte den Dienst UberPop verboten, im vergangenen Dezember erklärte der BGH Uber Black für rechtswidrig.

Das Landgericht Köln hatte schon im Juli entschieden, dass UberX nicht mehr eingesetzt werden dürfe, allerdings konnte die einstweilige Verfügung des Gerichts erst jetzt zugestellt werden. Ein Taxifahrer hatte gegen den Dienst geklagt. Laut dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Fahrer den jeweiligen Auftrag zur Beförderung nur dann übernehmen, wenn diese „am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“, zitiert der Spiegel hierzu. Da Uber-Fahrer die Aufträge selbstständig annehmen, liege ein Verstoß vor.

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