KfW-Förderkredite in der Corona Krise

  • KfW hat ihre Förderbedingungen für Kredite an von Corona betroffene Unternehmen deutlich verbessert
  • Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen
  • Kredite können ab dem 23. März 2020 bei Bank oder Sparkasse für Investitionen und Betriebsmittel beantragt werden

Die Konditionen für Förderkredite mit Corona-Bezug

  • Förderung mittels einer Übernahme eines Teils des Risikos der kreditgebenden Bank oder Sparkasse durch die KfW
  • Chancen, eine Kreditzusage zu erhalten, steigen
  • Für große Unternehmen werden bis zu 80 Prozent des Risikos übernommen.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen Risikoübernahme bis zu 90 Prozent.

Je Unternehmensgruppe kann bis zu eine Milliarde Euro beantragt werden.

Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Die Zuordnung zu KfW Förderprogrammen sieht wie folgt aus:

  • Bitte beachten Sie, Kredite sind in dieser angespannten Lage nicht das Heilmittel
  • Durch den Haftungsverbleib von 10% bei Bank oder Sparkasse werden intensive Gespräche mit der Bank erforderlich sein
  • Bereiten Sie ihr Bankgespräch und die für die Bonitätsprüfung vorzulegenden Unterlagen noch besser auf als bisher; es steht zu befürchten, dass die Banken bei der Prüfung sehr kritisch sein werden

Wir danken Ingo Bossers von www.bossers.de für diesen Gastartikel.

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