Jetzt haben Sie die Chance, die PKV zu verlassen

WECHSEL zurück in die GKV DANK CORONA

Viele Privatversicherte bereuen ihren Eintritt in die PKV und suchen nach einer Möglichkeit, sie wieder zu verlassen. Normalerweise ist das extrem schwierig. Doch die Corona-Krise ermöglicht einen solchen Exit. Hier erfahren Sie, wer jetzt die Chance dazu hat.

Die Krise als Chance? Das klingt für Millionen Soloselbstständige ohne Aufträge wie Hohn – sie fürchten um ihre blanke Existenz. Ähnlich geht es Hunderttausenden Angestellten, die um ihre Jobs bangen oder sich nach mehrwöchigem Spagat zwischen Homeoffice und heimischer Kinderbetreuung vollkommen ausgebrannt fühlen. Doch tatsächlich bietet die Krise auch für sie Gelegenheiten.

Das gilt etwa für jene Krankenversicherten, die schon lange mit ihrem privaten Anbieter unzufrieden sind und deshalb am liebsten zu einer gesetzlichen Kasse wechseln würden. Dass sie zumindest vorübergehend weniger arbeiten und verdienen, kann dazu führen, dass sie die strengen Bedingungen für einen Übertritt von einem System in das andere erfüllen.

Die Zahl der Wechselwilligen ist hoch: Denn viele Menschen haben sich in jungen Jahren aus scheinbar guten Gründen für die Privatversicherung entschieden. Zu Beginn des Vertrags verspricht diese bessere Leistungen für teils deutlich geringere Beiträge.

Doch mit den Jahren steigen die Kosten so deutlich, dass sie für viele Versicherte spätestens im Alter zu einer erheblichen Belastung werden. Dass die Versicherungen Rückstellungen bilden, um den Anstieg der Prämien für Rentner zu bremsen, ändert daran wenig. Denn die Kosten für Behandlungen haben sich in den vergangenen Jahren stark verteuert. Zudem müssen die Versicherungen wegen der Nullzinsen deutlich mehr zurücklegen als in der Vergangenheit.

Gerade Selbstständige haben oft nur spärlich in Alterssicherungsysteme eingezahlt und erhalten deshalb entsprechend wenig Rente. Ihre Beiträge zur Privaten Krankenversicherung bleiben jedoch unverändert hoch. Wenn sie nicht genug zurückgelegt haben, kann ihr Krankenschutz für sie zur Armutsfalle werden.

Da ihnen der Übertritt in eine Gesetzliche Kasse nicht erlaubt ist, ist ihre einzige Option der Wechsel in einen von ihrer Versicherung angebotenen Basis- oder Standardtarif. Der bietet maximal die Leistungen der GKV – zu einem immer noch hohen Preis.

Die Corona-Krise könnte vor allem bisher privat versicherten Selbstständigen helfen, dies zu verhindern, wenn sie noch nicht älter als 55 Jahre sind. Wenn ihnen derzeit die Aufträge fehlen, müssen sie sich dafür einen Job suchen, in dem sie mehr als 450 Euro verdienen – und länger als drei Monate in Vollzeit angestellt sind.

„Dauert die Anstellung nur einen Monat, tritt zwar Versicherungspflicht ein, allerdings wird dieses rückwirkend wieder aufgehoben“. „Der Versicherte muss mindestens drei Monate und einen Tag Vollzeit angestellt sein, damit er in der GKV dauerhaft bleiben kann“, warnen Experten. Arbeitet dieser nur in Teilzeit, sei es kompliziert: Er müsse auf 70 Arbeitstage kommen und seine Arbeitszeit nachweisen können, um in die GKV wechseln zu können.

Nimmt der Soloselbstständige monatlich nicht mehr als 455 Euro ein, ist eine Rückkehr in das gesetzliche System in manchen Fällen auch über die Familienversicherung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner gesetzlich versichert ist. So bietet die GKV – im Gegensatz zur PKV – eine kostenlose Mitversicherung für Ehepartner und Kinder. Das gilt auch für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind.

Drei Monate die Arbeitszeit reduzieren

Laut der Verbraucherzentrale Hessen könnte es für Angestellte, die in der Corona-Krise ihr Kind betreuen müssen, ebenfalls möglich sein zu wechseln. Sie müssten allerdings dafür mehr als drei Monate ihre Arbeitszeit reduzieren. Voraussetzung sei, dass ihr Entgelt soweit sinkt, dass sie im Jahr weniger als 62.550 Euro verdienen. Das ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze, ab der der Wechsel in die PKV möglich ist.

„In der Vergangenheit war ein Wechsel in die GKV nur möglich, wenn klar war, dass das Gehalt langfristig sinkt. Einen befristeten Vertrag auf Reduzierung der Arbeitszeit für einige Monate haben die Krankenkassen meist nicht akzeptiert“, sagt die Verbraucherzentrale. Doch ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes deutet nun daraufhin, dass auch bei befristeten Verträgen ein Wechsel möglich sein kann.

Um sicher zu gehen, sollten Verbraucher aber vor der Vertragsänderung eine gesetzliche Kasse kontaktieren und abklären, ob für die Krankenkasse tatsächlich Versicherungspflicht eintreten wird und sie nach der Aufstockung auf die normale Arbeitszeit in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig Versicherte bleiben können.

Diese Regelung gilt allerdings nicht für Menschen, die aufgrund von Kurzarbeit so wenig Gehalt bekommen, dass dieses auf das Jahr gerechnet unter 62.550 Euro fällt. „Kurzarbeit ändert nichts am Versicherungsstatus, auch wenn dadurch das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. So ist es durch das Sozialgesetzbuch und diverse Rundschreiben der Spitzenverbände von der Gesetzlichen- und privaten Krankenkasse geregelt“.

Kommt es für Angestellte hart auf hart, und sie verlieren sogar ihren Job, ist ein Wechsel in die GKV möglich. Sobald jemand arbeitslos gemeldet ist, ist er auch gesetzlich versichert. Ein Jobwechsel ist daher eine perfekte Gelegenheit.

Für einige Menschen ist es aber trotz Corona-Krise nicht möglich in die GKV zu wechseln – vor allem wenn sie schon älter als 55 Jahre sind. Doch gerade jetzt ist es für sie besonders schwer, monatlich hohe Beiträge an ihren Anbieter zu überweisen. Das hat fatale Folgen. Sobald ein Versicherter mehrere Monate seinen Beitrag nicht zahlt, rutscht er in den Notlagentarif ab.

Stundung der Beiträge kann sich rächen

Dieser kostet zwar nur etwa 150 Euro im Monat, allerdings hat er dann nur Anspruch auf Leistungen bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen. In Zeiten von Corona haben Verbraucher zwar die Möglichkeit, dies durch das Gesetz zur Leistungsverweigerung zu verhindern. Die Beiträge werden dann gestundet und der Verbraucher kann in seinem aktuellen Tarif bleiben.

Doch das schafft nur vorübergehende Erleichterung. Vielen sei nicht bewusst, dass die gestundeten Beiträge nach der Krise dann zurückgezahlt werden müssen.

Es ist daher ratsam, sich lieber an das Unternehmen zu wenden und zu erfragen, ob es kulanzweise möglich sei, in einen günstigeren Tarif für einen befristeten Zeitraum zu wechseln und – und wenn die Krise überwunden ist, ohne Gesundheitsprüfung in den vorherigen Tarif zurückzukehren. Zudem gibt es mittlerweile einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem Privatversicherte, die wegen der Einkommenseinbußen aufgrund der Corona-Krise in den Basistarif wechseln, zu vereinfachten Bedingungen in ihren vorherigen Tarif zurückkehren können. Voraussetzung sei, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen.

Unsere nachfolgende Checkliste ermöglicht es, zunächst ihre eigenen persönlichen Chancen auf eine solche Lösung zu prüfen. Sind für Sie diese Voraussetzungen gegeben?

Prüfen Sie selbst indem Sie hier KLICKEN und füllen Sie die wenigen Fragen bitte präzise aus

FAZIT: Der WECHSEL zurück in die GKV ist derzeit DANK CORONA so einfach wie schon lange nicht mehr möglich.

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