EU-Kommission geht mit Kartellverfahren gegen Amazon vor

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Es wurde bereits im Sommer 2020 erwartet, jetzt wird es ernst für Amazon: Die EU-Marktwächter nehmen sich den E-Commerce-Platzhirsch vor. Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Amazon eingeleitet, wie die Behörde bekannt gab.

Dabei gibt es gleich mehrere Vorwürfe, die gegen das Kartellrecht in der Europäischen Union verstoßen könnten. Zum einen wirft die EU Amazon vor, „nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen.“ So könne Amazon etwa analysieren, welche Produkte der Marktplatz-Händler sich am besten verkaufen – und dann eigene Produkte und Marken auf seinen eigenen Marktplatz bringen. Diese Kritik rund um Amazons Eigenmarken ist schon fast ein alter Hut: Im April 2020 bekräftigten sogar Ex-Mitarbeiter von Amazon derartige Vorwürfe, wie der Amazon Watchblog berichtete. 

Ein weiterer Kritikpunkt der EU-Wettbewerbshüter bezieht sich darauf, dass Amazon möglicherweise eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen (Fulfillment by Amazon), bevorzugt. Dabei geht es unter anderem auch um „das Einkaufswagen-Feld“ – die Buy Box, die für Marktplatz-Händler die entscheidende Position auf der Ergebnisseite ist, da die meisten Online-Shopper dort direkt kaufen

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