Wie funktioniert Dental Factoring?

Zahnarztleistungen werden nur zu einem Bruchteil von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und so müssen Patienten für zahlreiche Zahnarztbehandlungen oder die Prophylaxe selbst in die Tasche greifen. Ein Beispiel wäre hier die professionelle Zahnreinigung, zu der Experten zweimal im Jahr raten. Auch bei Kieferorthopäden kann es mitunter teuer werden, wenn das Kind eine Zahnspange benötigt. Daher ist es in vielen Praxen nicht selten, dass Rechnungen spät oder sogar gar nicht beglichen werden. Das hat wiederum wirtschaftliche Nachteile für den Zahnarzt, bei dem es zu Liquiditätsengpässen und Honorarverlusten kommt. Eine attraktive und heute bereits häufig genutzte Lösung bietet das Dental Factoring.

Was ist Dental Factoring?

Der Dentalexperte verkauft seine Forderung an einem Factoring-Anbieter, der damit die offene Forderung samt aller Risiken übernimmt (nur beim „echten Factoring“). Im Gegenzug erhält die Praxis den geforderten Rechnungsbetrag abzüglich eines geringen Einbehalts innerhalb weniger Tage überwiesen und braucht sich um nichts weiter zu kümmern. Als Rechtsgrundlage dient beiden Parteien ein Factoring-Vertrag.
Der Vorteil des Dental Factorings liegt einerseits darin, dass Zahnmediziner liquide bleiben, vor Forderungsausfällen geschützt sind und das eigene unternehmerische Risiko reduzieren. Zudem kann das Praxisteam entlastet werden, alle Prozesse rund um die Zahnarzt Abrechnung sowie wie das Mahn- und Inkassowesen übernommen werden. Das wiederum spart Personalkosten und Kapazität, die der eigentlichen Arbeit wieder zur Verfügung stehen. Durch die Liquidität kann der Praxisinhaber Investitionen in beispielsweise neue Geräte tätigen und sich einen Innovationsvorsprung sichern. Ferner kann er seinen Patienten längere Zahlungsfristen sowie Teil- und Ratenzahlung anbieten, was ihn von Mitbewerbern abhebt.

Welcher Factoring-Anbieter ist der richtige?

Es gibt einige Anbieter, die sich auf das Dental Factoring spezialisiert haben und sich explizit an Akteure der Zahnmedizin wenden. Idealerweise vergleicht man die Gesellschaften miteinander. Wichtig ist, dass der Dental Factoring-Anbieter das „echte Factoring“ anbietet. Nur so ist gesichert, dass der Zahnarzt auch vor Forderungsausfällen geschützt ist. Bei einem „unechten Factoring“ übernimmt der Dienstleister nicht das volle Risiko und im schlimmsten Fall droht ein Honorarverlust.

Wie läuft das Dental Factoring ab?

Der Zahnarzt verkauft die Rechnung eines Patienten, nach dessen Einwilligung in die Datenweitergabe, an den Factoring-Anbieter. Damit wird die Forderung an diesen abgetreten. Voraussetzung ist, dass die Rechnung tatsächlich besteht. Die Rechnung im Beispielsfall von 500 € wird an den Patienten übersendet und die Factoring-Gesellschaft überweist dem Zahnarzt 400 € innerhalb weniger Tage nach Rechnungsstellung. Nach 14 Tagen geht die Forderung des Patienten bei der Factoring-Gesellschaft ein. Der Zahnarzt leistet die Gebühren, welche für die Dienstleistung anfallen. Neben den Factoring-Gebühr kommen meist noch Zinsgebühr hinzu. Sollte der Patient in Verzug geraten oder nicht zahlen wollen, kümmert sich allein die Factoring-Gesellschaft um das gesamte Forderungsmanagement. Beim „echte Factoring“ bekommt der Zahnarzt in jedem Fall sein Honorar.

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