KI-Abhängigkeit: So erpressbar ist Deutschland von den USA

Im Juni sperrte das US-Handelsministerium den Zugang zu KI-Modellen des Anbieters Anthropic für ausländische Nutzer. Der Ausfall verursachte zwar keine Schäden, doch offenbarte den Elefanten im Raum: Deutschlands digitale Zukunft hängt am KI-Tropf Washingtons.
KI-Abhängigkeit: So erpressbar ist Deutschland von den USA

Vom Szenario zur Realität: Wie die USA Europa von der Spitzen-KI abschnitten

Als ein Team aus KI-Forschern Anfang Juni unter dem Titel „Europe 2031” ein Szenario über den schleichenden Bedeutungsverlust Europas beiu Künstlicher Intelligenz veröffentlichte, gehörte die Zugangssperrung zu US-amerikanischen KI-Spitzenmodellen zu den Wegmarken, die das Papier für die kommenden Jahre durchspielte. Zu den Autoren zählen Michiel Bakker vom MIT, Lily Stelling von der Oxford Martin AI Governance Initiative und Philip Fox vom Berliner KIRA-Center.

Zwei Tage nach der Veröffentlichung erreichte den kalifornischen Entwickler Anthropic am Abend des 12. Juni 2026 ein Schreiben von US-Handelsminister Howard Lutnick, das genau diesen Fall herbeiführte. Gestützt auf das Exportkontrollrecht ordnete das Ministerium an, den Zugang zu den beiden leistungsfähigsten Modellen des Unternehmens, Claude Fable 5 und Claude Mythos 5, für sämtliche ausländischen Staatsangehörigen zu sperren, unabhängig vom Aufenthaltsort und einschließlich der eigenen Beschäftigten ohne US-Pass. Da sich Staatsangehörigkeit an einer Programmierschnittstelle nicht in Echtzeit prüfen lässt, nahm das Unternehmen beide Modelle für alle Nutzer vom Netz.

18 Tage dauerte der Anthropic-Testlauf

Der monetäre Schaden blieb überschaubar, auch weil ältere Modelle desselben Anbieters ebenso weiterliefen wie die Produkte der US-Konkurrenz. 18 Tage später, am 30. Juni, hob das Ministerium die Exportkontrolle wieder auf, sodass die gesperrten Modelle seit dem 1. Juli weltweit wieder verfügbar sind.

Wie Anthropic mitteilte, leitet ein vorgeschalteter Klassifikator Cybersicherheitsanfragen an Fable 5 automatisch an das schwächere Modell Opus weiter, statt die vollen Fähigkeiten des zugrunde liegenden Mythos-Modells zu nutzen. Berichten zufolge ließ sich diese Weiche umgehen, sodass Nutzer direkt auf Mythos‘ stärkere Cyberfähigkeiten hätten zugreifen können. Amazon habe den Fund den US-Behörden gemeldet, die daraufhin die Sperrung anordneten.

Der Sicherheitsforscher Jonas Geiping vom Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme merkte an, Amazon sei bislang kaum durch eigene Sicherheitsforschung an KI-Modellen aufgefallen, was die Einordnung des Vorfalls zusätzlich erschwere.

Andreas Hotho, Professor für Data Science an der Universität Würzburg, erklärte gegenüber dem Science Media Center Germany, er halte es für fragwürdig, dass ausgerechnet bei diesem Modell eine Linie zum nationalen Sicherheitsrisiko der USA überschritten sein solle. Auch Thorsten Holz vom Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre gab zu bedenken, dass sich ohne offengelegte technische Grundlage nicht beurteilen lasse, ob eine außergewöhnliche Sicherheitslücke, allgemeine Dual-Use-Sorgen oder politische Konflikte den Ausschlag gegeben hätten.

Cloud Act, Sanktionen und Exportkontrollen

Wer heute mit KI arbeitet, hat in aller Regel kein Programm auf dem eigenen Rechner, sondern schickt seine Anfrage über eine Schnittstelle in ein fremdes Rechenzentrum, in dem die KI rechnet und von der das Ergebnis zurückkommt. Während sich ein Lizenzvertrag über Software notfalls im eigenen Haus aussitzen lässt, endet bei einem gesperrten Zugang jede Handlungsmöglichkeit des Kunden.

Seit dem Anthropic-Vorfall diskutieren Politik und Wirtschaft fast ausschließlich um US-Sprachmodelle, obwohl der Zugriff Washington längst auf alle vier Schichten der digitalen Infrastruktur hierzulande reicht. Auf der Ebene der Hardware stammen die KI-Beschleuniger fast ausschließlich von US-Herstellern, gefertigt in Taiwan und belichtet mit Maschinen aus den Niederlanden, wobei für ihre Ausfuhr US-Exportkontrollrecht gilt, das über die Foreign Direct Product Rule auch außerhalb der Vereinigten Staaten gefertigte Produkte erfasst.

Bei der Rechenzentrumsleistung entfallen nach Erhebungen des US-Marktforschers Synergy Research Group rund 65 bis 70 Prozent des europäischen Marktes für Cloud-Infrastruktur auf drei US-Anbieter, AWS, Microsoft Azure und Google Cloud. Europäische Alternativen wie OVHcloud aus Frankreich, die Deutsche-Telekom-Tochter T-Systems mit ihrer Open Telekom Cloud oder STACKIT aus der Schwarz-Gruppe kommen demnach lediglich auf rund 15 Prozent.

Die EU-Kommission teilte Amazon und Microsoft am 25. Juni ihre vorläufige Auffassung mit, AWS und Azure seien daher als Torwächter im Sinne des Digital Markets Act einzustufen, weil beide über eine gefestigte Nutzerbasis verfügten, von Lock-in-Effekten und hohen Wechselkosten profitierten und ihr Portfolio an KI-Werkzeugen und -Partnerschaften mittlerweile zu einem entscheidenden Faktor bei der Cloud-Beschaffung geworden sei.

Auf der vierten Schicht, dem Arbeitsplatz, laufen Büro, E-Mail, Kalender und Videokonferenz in Verwaltung und Mittelstand überwiegend über eine einzige amerikanische Produktfamilie, die zunehmend als Cloud-Abonnement bezogen wird und die Abhängigkeit dadurch erhöht.

Frankfurt schützt nicht vor Washington

Für alle vier Schichten gilt demnach dieselbe rechtliche Dynamik: Über den sogenannten Cloud Act können US-Behörden amerikanische Anbieter zur Herausgabe von Daten zwingen – ungeachtet des tatsächlichen Speicherortes. Zudem greifen direkt wirkende Sanktionsanordnungen des US-Präsidenten sowie das Exportkontrollrecht bis in die mathematischen Modellgewichte einer KI hinein. Ein Serverstandort in Frankfurt bietet vor diesem regulatorischen Zugriff aus Washington somit kaum Schutz. Für den deutschen Mittelstand heißt das: Wer nur auf US-Technologie setzt, begibt sich in eine Abhängigkeit, bei der im Ernstfall eine sofortige Sperrung der geschäftskritischen KI-Systeme droht.

Wer den Ernstfall für theoretisch hält, findet in Den Haag den Gegenbeweis. Nachdem die US-Regierung im Februar 2025 mit der Executive Order 14203 den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, auf die Sanktionsliste gesetzt hatte, berichtete die Nachrichtenagentur AP wenig später, Khan habe sein dienstliches Microsoft-Konto nicht mehr nutzen können und sei auf einen europäischen Anbieter ausgewichen.

Microsoft-Präsident Brad Smith wies die Darstellung einer Dienstsperre zurück und erklärte, das Unternehmen habe seine Dienste für den Gerichtshof zu keinem Zeitpunkt eingestellt oder ausgesetzt. Der Gerichtshof entschied sich im Oktober 2025 dennoch dafür, seine rund 1.800 Arbeitsplätze von Microsoft 365 auf die vom Bund getragene Open-Source-Suite openDesk umzustellen.

„Nach 6 Monaten gehen die Lichter aus“

Wie tief die technologische Abhängigkeit von US-Anbietern hierzulande mittlerweile reicht, zeigen zwei Bitkom-Erhebungen. Im November 2025 sahen sich 89 Prozent der Unternehmen, die digitale Güter oder Leistungen importieren, davon abhängig, lediglich 4 Prozent hielten sich für dauerhaft überlebensfähig, falls diese Importe insgesamt wegfielen. Speziell auf die USA bezogen nannte Verbandspräsident Ralf Wintergerst im Januar 2026 nochmals schärfere Zahlen: 70 Prozent der deutschen Unternehmen, die aus den USA importieren, kämen ohne US-Technologien, -Software und -Cloud-Dienste maximal ein Jahr aus, bei 24 Prozent von ihnen gingen nach sechs Monaten die Lichter aus.

In der Beschaffung ist davon bislang wenig zu sehen, weil Marktbeobachter für 2026 keinen nennenswerten Rückgang der Anteile von US-Hyperscalern in Europa erwarten. Analysen zeigen, dass deutsche Unternehmen das Risiko einer wiederholten Sperre von US-Systemen gegen die vermeintlich hohen Kosten eines Anbieterwechsels abwägen und folglich beim Status quo bleiben. Manche Landesregierung ist da schon weiter.

Der Staat macht vor, was die Unternehmen scheuen

Schleswig-Holstein hat nach Angaben der Staatskanzlei außerhalb der Steuerverwaltung nahezu 80 Prozent seiner Büro-Arbeitsplätze auf LibreOffice umgestellt und Microsoft Office und Outlook deinstalliert, wobei Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) die jährliche Ersparnis bei den Lizenzkosten auf mehr als 15 Millionen Euro beziffert, den einmaligen Aufwand für 2026 hingegen lediglich auf rund 9 Millionen Euro, sodass sich die Umstellung binnen eines Jahres trägt.

Die Bundesverwaltung verfügte nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 22. April 2026 über 8.756 openDesk-Lizenzen, von denen 8.475 im Produktivbetrieb genutzt wurden, während eine exklusive Nutzung als Ersatz für proprietäre Lösungen nach eigener Auskunft nicht stattfindet. Zur Frage, bei wie vielen Arbeitsplätzen tatsächlich eine Microsoft-Umgebung abgelöst worden sei, könne die Bundesregierung keine belastbare Aussage treffen, ein Zeitplan für den breiten Rollout befinde sich in Ausarbeitung. Eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung ist derselben Antwort zufolge nicht geplant.

Warum Europa erst ab 2028 eine eigene KI bekommt

In Brüssel liegt seit dem 3. Juni das Europäische Technologische Souveränitätspaket vor, das neben einem Cloud and AI Development Act ein vierstufiges Souveränitätsmodell für digitale Dienste der öffentlichen Hand vorsieht. Vizepräsidentin Henna Virkkunen äußerte das Ziel, man wolle sicherstellen, dass niemand einen „kill switch“ besitze, also die Möglichkeit, kritische digitale Dienste in Europa per Fernzugriff einseitig abzuschalten.

Das EuroHPC Joint Undertaking startete die Ausschreibung für die AI Gigafactories erst am 30. Juli, mit Angebotsfrist zum 12. November 2026. Gefördert werden sollen bis zu sieben Anlagen in mindestens sieben Mitgliedstaaten mit jeweils mehr als 100.000 modernen KI-Prozessoren, die öffentliche Hand tritt dabei als Ankerkunde auf und soll private Investitionen von mehr als 20 Milliarden Euro auslösen. Die Auswahl der Konsortien ist für Anfang 2027 vorgesehen, der Betrieb soll binnen 18 Monaten danach beginnen, frühestens Mitte 2028 verfügt Europa damit über eigene Kapazität in dieser Größenordnung. Bis dahin bleibt Europas digitale Handlungsfähigkeit von den Launen Washingtons abhängig.

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