
Die Umweltbank AG hatte einem Kreditnehmer, der im Jahr 2008 einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Solaranlage abgeschlossen hatte, eine 4-prozentige Bearbeitungsprovision berechnet. „Das war unrechtmäßig“, stellt Müller-Blom klar. Der von Nieding + Barth vertretene Kreditnehmer bekam die damals gezahlten Gebühren nun von der Bank erstattet. „Sobald wir Klage eingereicht hatten, hat die Umweltbank AG die Zahlung des klageweise geltend gemachten Betrags veranlasst. Dieser Fall zeigt, dass einige Kreditinstitute die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch immer nur recht widerwillig umsetzen“, so Müller-Blom.
Der Kapitalanlagerechtler rät betroffenen Kreditnehmern, im Zweifel anwaltlichen Rat zu suchen, sollte ein Kreditinstitut die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren verweigern.
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