VL? Das darf ich doch gar nicht mehr …

So dachte Markus, 48, Versicherungsmakler aus NRW.

Früher hat er regelmäßig VL mit Aktienfonds vermittelt – ein solides Zusatzgeschäft.

Doch mit der Einführung des §34f war für ihn Schluss.

Alles Regulierung, das Risiko gehe ich nicht ein“, sagte er sich.

Und damit hakte er das Thema ab – über Jahre.

Bis er erfuhr, dass die Vermittlung von Vermögensverwaltungen seit vielen Jahren zulassungsfrei ist.

  • Auch VL-Sparpläne.
  • Auch Einmalanlagen.
  • Alles ohne §34f.

Für Markus ein Augenöffner.

Er sprach einen Bestandskunden an:

„Haben Sie eigentlich schon Ihre VL-Förderung geprüft?“

Das Gespräch lief von selbst. Der Abschluss? Direkt gemacht. Die Provision? Vorfinanziert.

Heute nutzt Markus die ETF-Vermögensverwaltung für VL als echten Türöffner:

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