
Ein Anruf bei der 1&1 Telecom GmbH genügt, um die Daten anderer herauszufinden: Der Anrufer gibt den Namen und das Geburtstagsdatum an und erhält dadurch weitreichende Informationen zu personenbezogenen Kundendaten. Dieses Authentifizierungsverfahren ist ungenügend, entschied nun der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. In dem konkret beanstandeten Fall hatte ein Anrufer via telefonischer Abfrage die Handynummer des…





