
Ein Geschädigter darf sich in der Regel auf die Ausführungen eines von ihm beauftragten Sachverständigen verlassen. Daran ändert auch ein vom Versicherer des Schädigers vorgelegtes Gegengutachten nichts. Das geht aus einer Verfügung des Amtsgerichts Stuttgart vom 17. Juni 2019 hervor (43 C 1686/19). Der Kläger war mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten. Nachdem…





