
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steigt zum 1. Juli 2019 die gesetzliche Rente in Westdeutschland um 3,18 Prozent und in Ostdeutschland um 3,91 Prozent. Im Rahmen dessen erhöht sich auch der Freibetrag, den Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente maximal zu ihrer Hinterbliebenenrente hinzuverdienen können, ohne dass es dadurch zu Rentenabzügen kommt.…





