
Fängt ein Gebäude Feuer, weil dessen Besitzer bei windigem Wetter auf dem Grundstück selbst oder in dessen Nähe Unkraut mit einem Gasbrenner vernichten lassen will, so darf der Gebäudeversicherer wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 9. November 2017 entschieden (8 U 203/17). Der…




