
Es ist jedes Jahr dasselbe: Zum Jahresende, präzise am 31.12. um 0:00 Uhr wird nicht nur – oft sehr laut – das neue Jahr eingeläutet, sondern verjähren – meist ganz leise – viele Ansprüche. Sind Ansprüche, also das Recht, von einem anderen etwas zu fordern, einmal verjährt (§ 194 BGB), also auf Grund von Zeitablauf…





