Wie geht es weiter nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Ltd. wegen Falschberatung? Rechtsanwalt Hans Witt, der mit seiner Kanzlei Witt Rechtsanwälte einen der Kläger in dem Verfahren vertreten hat, zieht im Gespräch mit dem VersicherungsJournal eine erste Bilanz. Clerical Medical wollte zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgeben.