Viele Abmahnungen gegen Internetnutzer beziehen sich auf das so genannte „Filesharing“. Gemeint ist damit der Austausch von Dateien zwischen verschiedenen Nutzern über das Internet, häufig über ein so genanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P). Schon seit einigen Jahren werden Internetnutzer für die Ermöglichung des Zugriffs auf Dateien (Upload) abgemahnt, seit Anfang dieses Jahres ist nun aber auch der Download geschützter Inhalte strafbar. Gegen überzogene Forderungen können und sollten Sie vorgehen.