Bei Kreditkündigung durch die Bank KEINE Vorfälligkeitsentschädigung!

Ein Immobilienbesitzer bekam aufgrund eine Zahlungsrückstandes sein Immobiliendarlehn gekündigt. Die Bank verlangt umgehend, die komplette Darlehnssumme zurück. Natürlich war das unmöglich und so kam, was kommen musste, das Grundstück wurde zwangsversteigert.

Anschließend schickt die Bank die Endabrechnung, dabei kam ein böses Erwachen, neben den zulässigen Verzugszinsen verlangte die Bank noch mal eine Vorfälligkeitsentschädigung in selber Höhe.

Das kam dem ehemaligne Immobilienbesitzer etwas merkwürdig und frech vor. Er verlangte dieses ebenfalls aus der Zwangsversteigerung stammende Geld zurück. Die Bank wehrte sich!


Es begann eine Odyssee durch die Instanzen. Im Zuge dieser Verfahren fällte am 15.1.2013 der BGH ein Richtungsweisendes Urteil:

Der XI. Zivilsenat des BGH (Bankensenat) unter Vorsitz von Richter Ulrich Wiechers (62) urteilte, dass es unzulässig ist, bei einem durch die Bank vorzeitig gekündigten Immobilienkredit neben dem Verzugszins von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz noch einen zusätzlichen „Erfüllungsschaden“ (Vorfälligkeitsentschädigung) zu fordern.




Es geht nicht um den Fall, in dem der Darlehensnehmer den Kredit selber kündigt. Dann muss er eine Entschädigung gemäß Paragraph 490 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch BGB zahlen.

Der Vorsitzende erklärte, dass die Bank lediglich Verzugszinsen von 2,5% über dem Basiszinssatz berechnen darf. Dabei wird die Zinserwartung der Bank vollends gedeckt und somit ist eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht rechtens!

Was bedeutet dieses BGH-Urteil?

Besonders betroffen sind Immobilienkredite, welche an sogenannte Heuschrecken verkauft wurden, welche nur auf das schnelle Geld auswahren. Dort sitzen die Kündigungen ja besonders locker und auch die „großzügige“ Berechnung der Forderungen. Es lohnt sich also für jeden, einen genauen Blick in seine Darlehensabrechnungen zu werfen.


Immer wenn bei einem gekündigten Kredit mehr als 2,5% über dem Basiszins als Verzug berechnet wird oder aber sonstige Beträge angesetzt werden, lohnt sich der Gang zum Gericht. Denn all diese Forderungen sind unberechtigt.

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