20-Prozent-Steuer auf Banküberweisungen

Italien hat den Banken des Landes überraschend angeordnet, rückwirkend zum 1. Februar eine Steuer von 20 Prozent auf alle aus dem Ausland eingehenden Überweisungen zu erheben. Diese Regelung gilt nur für Privatpersonen, nicht für Unternehmen.

Die Abzüge geschehen automatisch und gelten aus Steuervorauszahlung, berichtet Il Sole. Zwar kann der Kontoinhaber bei der Regierung einen Antrag auf Rückerstattung des abgezogenen Geldes stellen. Dazu muss er jedoch nachweisen, dass es sich bei dem eingehenden Geld nicht um Einkünfte handelt, die versteuert werden müssen.

Die italienische Regierung unterstellt somit allen Bürgern des Landes Geldwäsche. Bis sie den Behörden ihre Unschuld bewiesen haben, haben sie keinen Zugriff auf 20 Prozent von jeder aus dem Ausland eingehenden Überweisung. Die neue Regelung ist praktisch eine Kapitalverkehrs-Kontrolle.

Bei der Umsetzung der neuen Regeln kommt den Banken eine entscheidende Rolle zu. Sie sollen die Erklärungen der Steuerzahler entgegennehmen und beurteilen. Die Behörden werden über alle Konto-Eingänge aus dem Ausland informiert.

Am 16. Juli sollen die Banken die Einnahmen aus der neuen Steuer erstmals an das italienische Finanzministerium überweisen. Die von Februar bis Juni angesammelten Geldbeträge bleiben solange bei den Banken, die dem Staat dafür Zinsen zahlen müssen.

Offenbar bereitet Italien mit diesem ersten Schritt die direkte Besteuerung von Einkünften mittels der Banküberweisungen vor. Die Behörden wollen den vollständigen Zugriff auf die Guthaben der Bürger. Um dies durchsetzen zu können, muss die Bargeld-Nutzung weiter zurückgedrängt werden.

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