Kauderwelsch der Berater, sprechen Sie Bankinesisch?

Übernamhe von Gomopa

Wie Banker mit Finanz-Kauderwelsch, „unrichtigen oder irreführenden Angaben“ und versteckten Risiken ihre Kunden verwirren

Die Finanzbranche ist an regelmäßige Post von der Bafin gewöhnt. Vier Rundschreiben hat die Behörde in diesem Jahr bereits verschickt, unter anderem zu den Themen Geldwäsche oder der „Beschwerdebearbeitung der Versicherer“. Nicht immer sind solche Berichte für Nicht-Fachleute besonders interessant. Das neue Schreiben birgt aber Sprengstoff – zumindest aus der Sicht mündiger Geldanleger

Es geht um Produktinformationsblätter. Die Aufsicht konkretisiert die Vorgaben für Banken und Vertriebe, wie sie ihre Finanzprodukte beschreiben sollen. Bis Ende des Jahres sollen die Finanzdienstleister die Vorgaben umsetzen. „Ziel ist es, bisher festgestellte konkrete Mängel aufzuzeigen und sie dadurch zukünftig zu vermeiden“, erklärt eine Bafin-Sprecherin.

Dazu zitiert die Aufsicht unzulässige Formulierungen aus echten Produktinformationsblättern. Zu dem beanstandeten Kauderwelsch der Banker zählt etwa: „Das X-Zertifikat wurde als Recovery-Produkt für die Inhaber des Y-zertifikats konstruiert“ oder „Ausübungsart Bermuda“. Die Branche mutet ihren Kunden viel zu.


Die Liste der unlauteren Formulierungen ist lang. Neben unzulässiger Werbung wie „Attraktiver Zinssatz“ beanstandet die Bafin in einer anderen Broschüre etwa schwammige Formulierungen wie „Dieses Produkt eignet sich für risikobereite Anleger“, weil es eine Definition für „risikobereit“ bislang nicht gibt. Defizite gibt es auch bei der Darstellung der Risiken und den Kosten der Wertpapiere, also den elementaren Informationen für die Auswahl eines Produktes.

Rechtsexperten sind alarmiert. „Die Hinweise der Bafin und die genannten Formulierungen aus der Praxis belegen, dass die Finanzbranche die Vorgaben des Gesetzgebers mangelhaft umgesetzt hat und nun erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht“, kommentiert Julius Reiter, Anwalt der Kanzlei Baum Reiter und Collegen in Düsseldorf. „Das Problem von provisionsgeleiteter Falschberatung bekommen wir mit Beipackzetteln niemals in den Griff“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Es ist davon auszugehen, dass mit der jetzigen Konkretisierung ein Großteil der Auslegungsfragen beantwortet ist“, schreibt eine Sprecherin der Bafin.

Ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft erklärt:
„Die BaFin hat lediglich einige Produktinformationsblätter bemängelt, die allermeisten sind regelkonform.“ Die Bankenvereinigung würde kontinuierlich an einer Verbesserung der Beipackzettel arbeiten, der Vorstoß der Bafin würde „zukünftig zu einer noch stärkeren Einheitlichkeit und Transparenz“ führen.

Kaum veröffentlicht kritisieren Verbraucheranwälte, die Bafin gehe mit dem Rundschreiben nicht weit genug und würde die Kundenrechte nicht ausreichend schützen. Handelsblatt Online zeigt, wie die Banken ihre Kunden verwirren, welche Rechte Anleger haben und wann die Aufsicht die Interessen der Kunden nicht nachhaltig verfolgt.

Ein Blick in den Bafin-Brief zeigt, dass es selbst an eigentlich Selbstverständlichem mangelt. Direkt im ersten Punkt geht es um die „Kenntlichmachung“, offenbar werden nicht alle Produktinformationsblätter auch so benannt.

Doch viele Kunden können den Inhalt der Produktblätter ohnehin nicht verstehen. Die Bafin fordert daher, dass die Verständlichkeit „am Empfängerhorizont eines Privatkunden auszurichten“ sei.
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