Finanzvertrieb haftet für Verhalten eines Mitarbeiters

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Ungewöhnlicher Fall. Durch Trades hinter dem Rücken seiner Klienten richtete ein mittlerweile wegen Betrugs verurteilter Finanzberater über 100.000 € Schaden an: Durch aufgelaufene Spesen. Nun soll sein Strukturvertrieb zahlen.

Gegen einen Finanzvertrieb ist kürzlich von Anlegeranwalt Michael Poduschka eine nicht alltägliche Klage eingebracht worden.

In Oberösterreich war ein Mitarbeiter des Vertriebs wegen Betrug und Urkundenfälschung zu 18 Monaten Haft, davon 14 bedingt, verurteilt worden. Der 37-Jährige habe hinter dem Rücken der Klienten Hunderte Transaktionen mit Finanzprodukten getätigt – und das vor allem bei Poduschkas Mandantin.

Bei 256 eigenmächtigen Verkäufen und 257 Käufen fielen 107.252 € Transaktionskosten an. In Summe hatte der Verurteilte 5,2 Millionen € hin- und herbewegt (Einlage: 590.000 €). Der Clou: Je Transaktion bekam der Verurteilte Vermittlungsprovisionen.

Nun soll der Vertrieb die Spesen zahlen – er habe auch für betrügerische Mitarbeiter (Gehilfenhaftung) einzustehen, so die Klage. Der Schaden durch die Portfolio-Schmälerung durch die vielen Transaktionen wurde nicht eingeklagt

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