Äußerung wie Abzocker – Dummschwätzer – Betrügerfirma – Meinungsäußerung oder strafbare Tatsachenbehauptung?
Interessante Frage: .. wann eine negative Äußerung schon eine strafbare Tatsachenbehauptung oder noch eine reine Meinungsäußerung darstellt
So stellte auch schon das Landgericht Hamburg fest, dass „Betrügerfirma“, „Penner“ und „Mafia“ der freien Meinungsäußerung zuzurechnen seien
Finger weg – Ist diese Bezeichnung zulässig, oder handelt es sich um eine Schmähkritik? .. die Bezeichnung „Finger weg“ überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik. Die Entscheidung ist rechtskräftig
Löschung eines verletzenden Beitrags? Meinungsäußerung ist nicht zu beanstanden.
Für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es in der Regel keinen rechtfertigenden Grun
Anonyme Meinungsäußerungen im Internet – Das Oberlandesgericht Hamm sieht anonyme Meinungsäußerungen im Internet durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt
Die Äußerung von herabsetzenden Tatsachen in einem Internetforum, die unter Umständen nicht der Wahrheit entsprechen, aber auf Presseartikel beruhen, sind zulässig.
Überzogen formulierte Kritik gegenüber einem Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Geschäftsgebaren ist zulässig. Auch scharfe und abwertende Äußerungen können nämlich von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sein.
Die Betitelungen „Abzocker“ wird noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung akzeptiert
Ein Boykottaufruf ist vom Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden
Recht auf Gegenschlag – Wer systematisch und dauerhaft in seinem öffentlichen Ansehen herabgewürdigt wird, darf mit gleichen Mitteln reagieren – und dabei auch polemisch, zugespitzt sowie pauschalierend sein.
Werden in einem Internet-Forum öffentlich zugängliche Daten gepostet (hier: der Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift des Geschäftsführers einer juristischen Person), so liegt darin weder eine Datenschutzverletzung noch eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.