Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für Personen über 55 Jahre

Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer ohne Weiteres möglich. Insbesondere ab einem bestimmten Alter wird der Wechsel von der PKV zurück in die GKV schwierig bis unmöglich. Der Wechsel hängt daneben auch vom Beruf und von den Einkommensverhältnissen ab.

 

In die GKV unter bestimmten Voraussetzungen zurückkehren

Wer einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt ist, kann nicht ohne Weiteres zurück. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und später – mit steigendem Alter – auf eine womöglich preiswertere GKV ausweichen. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Absicherung. Diese sind jedoch davon abhängig, ob Sie bisher Angestellter oder Selbstständiger sind beziehungsweise waren, von der Versicherungspflicht befreit sind oder die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten haben.

 

Optionen für Angestellte:

Für Angestellte führt der Weg zurück in die GKV über ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Das heißt ein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter 57.600 Euro im Jahr (Stand 2017), variable Gehaltsbestandteile zählen hier nicht (insbesondere variable Provisionen).

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihre Stunden verringern, Ihr Weihnachtsgeld/13. Gehalt streichen beziehungsweise Ihr Einkommen auf Festgehalt plus Provisionen verändern, so kann es zu oben genanntem Fall kommen. Sie werden dann ab Änderungszeitpunkt Ihres Arbeitsvertrages versicherungspflichtig (gem. SGB 5 §5) und können zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Teil des Verdienstes durch die sogenannte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken. 2016 dürfen allerdings nur maximal 2.976 Euro umgewandelt werden.

 

Für Personen über 55 Jahren:

Für Personen über 55 Jahren ist ein Wechsel fast ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei der Aufnahme in die Familienversicherung des Partners, sofern das eigene Einkommen unter 415 Euro liegt, beziehungsweise bei einem Minijob unter 450 Euro im Monat. Eingeführt wurde diese Altersgrenze im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2000 von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer. Die Intention dabei war die Folgende:

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in jungen Jahren häufig in die private Krankenversicherung gewechselt – obwohl eventuell eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht gekommen wäre – und im Alter ging es wieder zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Da der Kostenaufwand für die Kassen für junge Versicherte deutlich geringer als für ältere Menschen ist, führte dies zu einer starken Mehrbelastung der Solidargemeinschaft. Hier entlastete der Gesetzgeber die Kassen erheblich mit der Einführung dieser Altersgrenze.

 

Optionen für Selbstständige:

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nur möglich, wenn sie ein Angestelltenverhältnis eingehen. Dabei muss das Einkommen jedoch ähnlich wie bei Angestellten unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Für Selbstständige über 55 Jahren, die ihr Gewerbe aufgeben müssen, gibt es die Möglichkeit, in die Familienversicherung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners zu wechseln (vgl. SGB 5 §10 Abs. 1 Punkt 5.). Voraussetzung ist, dass sie ihr Gewerbe aufgegeben haben und kein Gesamteinkommen über 415 Euro monatlich haben (hierzu zählen auch Mieteinnahmen und so weiter).

 

Von der PKV zurück in die GKV – wichtige Aspekte

Privatpatienten befassen sich mit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oft erst dann, wenn ihre private Absicherung zu teuer wird. Ein weiterer Grund kann sein, dass die GKV aufgrund mitzuversichernder Kinder durch die kostenlose Familienversicherung günstiger ist, auch wenn die Leistungen dort nicht so umfassend wie in der PKV sind. Darüber hinaus können sich auch einfach die Einkommensverhältnisse oder der Verdienst geändert haben, sodass die private Krankenversicherung dazu nicht mehr passt.

In jedem Fall sollten Sie sich als Privatversicherter die Entscheidung genau überlegen, ob Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gehen wollen. Der von der PKV gebotene Versicherungsschutz ist gegenüber den Möglichkeiten der GKV in der Regel besser. Auch kann der Schutz preiswerter sein, wenn beispielsweise gutverdienende Angestellte nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbetrag zahlen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Krankenkassenbeitrag am Einkommen orientiert. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung gehaltsunabhängig.

Wer weiter privat versichert bleiben will oder muss, da ihm die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt bleibt, kann mit bestimmten Maßnahmen versuchen, den PKV-Beitrag zu senken. So besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt zu erhöhen oder in einen Tarif zu wechseln, der die gleichen Leistungen günstiger anbietet. Als letzter Schritt bleibt der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Diese dürfen maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag zur GKV und bieten der gesetzlichen Absicherung gleichwertige Leistungen.

 

Letzter Ausweg arbeitslos melden

Solange Sie als Selbstständiger oder Angestellter die Altersgrenze nicht erreicht haben, können Sie durch zwei besonders rabiate Schritte in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Melden Sie sich entweder arbeitslos. Bei Bezug des Arbeitslosengeldes I können Sie sich gesetzlich krankenversichern. Oder ziehen Sie in ein europäisches Ausland mit Krankenversicherungspflicht um, wie die Niederlande, beziehungsweise nehmen dort einen Job an. Sind Sie mindestens 12 Monate versichert, können Sie bei der Rückkehr nach Deutschland unter Bewahrung der Kündigungsfrist Ihren Vertrag mit der PKV beenden und innerhalb von drei Monaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Achtung beim späten Wechsel mit der Krankenversicherung für Rentner

Eine späte Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit einem großen Nachteil verbunden. Waren Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich versichert, besteht kein Recht auf die Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Diese ist im Vergleich zu einer dann fälligen freiwilligen Versicherung günstiger, da der Kassenbeitrag nicht auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen zu zahlen ist.

 

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