„Die Musterfeststellungsklage birgt ein großes Missbrauchspotenzial zugunsten einer Klageindustrie, die wir nach Deutschland importieren. Das Problem sind Verbände aus dem EU-Ausland, die sich dank einfacherer Voraussetzungen eine Anerkennung erschleichen, um in Deutschland klagebefugt zu sein. Dahinter stehen Anwaltskanzleien, die unter dem Schutzmantel der Verbände nur Eigeninteressen verfolgen und aus Profitgier Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Musterfeststellungsklagen überziehen. Das ist auch nicht im Interesse der Verbraucher.“ Dies erklärt Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage im Deutschen Bundestag am 8. Juni 2018.
„Zwar stellt der überarbeitete Gesetzentwurf höhere Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden, dennoch halten wir die Regelung nach wie vor für falsch. Vielmehr sollte eine öffentlich-rechtliche Stelle den Auftrag erhalten zu prüfen, ob tatsächlich ein öffentliches Interesse an einer Klage vorliegt, weil beispielsweise zahlreiche ähnliche Anträge von unterschiedlichen Verbrauchern eingehen. Ziel muss es sein, dass Klagen nur dann angestrengt werden können, wenn sie tatsächlich der Kompensation für geschädigte Verbraucher dienen“, so Bingmann abschließend.