Existenzgründer und junge Unternehmen werden durch vielfältige Zuschüsse unterstützt. Das Angebot ist sowohl von Seiten des Bundes als auch der Länder sehr umfangreich. Gleichzeitig ist für viele Unternehmer aber schwer durchschaubar, welchen Zuschuss sie beantragen können. Hier kommt ein Überblick.
Für 14 Prozent der Gründer ist Arbeitslosigkeit das Hauptmotiv für einen Start in die Selbstständigkeit – wie der Gründungsmonitor 2019 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zeigt. 148.000 Personen zählten im Jahr 2018 dazu (2017: 135.000). Wichtig: Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründet, kann auf finanzielle Starthilfe setzen, beispielsweise durch den Existenzgründungszuschuss der Arbeitsagentur. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Die Gewährung liegt im Ermessen des Mitarbeiters der Arbeitsagentur. Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Gründer einige Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für Gründungszuschuss
Die wichtigsten Voraussetzungen sind: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden und damit die Arbeitslosigkeit beenden. Zu Beginn der Aufnahme dieser Tätigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Und drittens muss eine „fachkundige Stelle“ auf der Grundlage eines zu erstellenden Businessplans bestätigen, dass das Geschäftsmodell tragfähig ist. Dies können Steuerberater, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammern oder Banken bescheinigen.
Bis zu sechs Monate kann der Existenzgründer dann in der Höhe seines bis dahin bezogenen Arbeitslosengeldes den Zuschuss der Arbeitsagentur zur Deckung seines Unterhalts bekommen. Für weitere neun Monate kann er anschließend nach einer neuerlichen Antragstellung eine Förderung in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten.
Doch nicht nur aus der Arbeitslosigkeit heraus gibt es Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens. Bundesweit – aber auch länderspezifisch – stehen diverse Programme für Zuschüsse zur Verfügung. Einen Überblick über diese Förderungsmöglichkeiten bietet das Online-Portal deutschland-startet.de unter der Rubrik Fördermittel.
Förderung Existenzgründung durch die KfW
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Beispiel können sich Jung-Unternehmer für den Start ihres Unternehmens, bei einer Erweiterung oder im Fall einer Unternehmensnachfolge Kapital zu günstigen Konditionen sichern. Dafür sind je nach Programm weder Eigenkapital noch Sicherheiten notwendig. Das Geld stammt aus dem European Recovery Program (ERP).
Der ERP-Gründerkredit – Startgeld eignet sich zum Beispiel für Gründer mit einer Vollfinanzierung von bis zu 100.000 Euro. Es ist kein Eigenkapital notwendig. Die KfW unterstützt bei der Besicherung. Das Geld kann genutzt werden, um etwa Grundstücke und Gebäude zu kaufen, Anlagen, Maschinen und Computer anzuschaffen oder auch ein Material- und Warenlager aufzubauen und Marketing-Maßnahmen zu starten. Selbst der Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen kann finanziert werden, wenn der Gründer Geschäftsführer wird.
Das KfW-Programm ERP-Kapital für Gründung kann bis zu drei Jahre nach dem Unternehmensstart beantragt werden. Gründer erhalten bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Eigenkapital muss vorhanden sein, jedoch keine Sicherheiten. Zudem gibt es sieben tilgungsfreie Jahre.
Das dritte Programm heißt ERP-Gründerkredit – Universell. Bis zu fünf Jahre nach der Unternehmensgründung kann hierfür ein Antrag gestellt werden. Neben der Existenzgründung steht die Festigung junger Unternehmen mit Investitionen im Mittelpunkt. Die KfW unterstützt zudem bei der Besicherung, wenn das Unternehmen mindestens zwei Jahre am Markt ist.