Millionenstrafe für Krankenkasse wegen Datenschutzverstoß

Wer nicht hören will, muss fühlen. Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft trat, warnte die Europäische Union vernehmlich, dass bei Nichtbeachtung Millionenstrafen drohen. Offensichtlich hat die AOK Baden-Württemberg nicht zugehört.

Die Krankenkasse soll Daten aus Gewinnspielen zweckentfremdet haben und muss nun dafür zahlen. Die Strafe in Höhe von 1,2 Mio. Euro ist nicht theoretisch, sondern wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten (LSB) Stefan Brink bereits verkündet, meldet die Stuttgarter Zeitung. Der LSB wird übrigens auf der entsprechenden Webseite des Bundeslandes Baden-Württemberg nicht namentlich genannt, das ist Hingabe an den Job.

Die 1,2 Millionen Euro sind die höchste Strafe, die im Südwesten je wegen eines Datenschutzfehlers verhängt worden ist. Das Vergehen war, dass der Versicherer über Jahre Daten aus Gewinnspielen nutzte, um die Teilnehmer danach aus werbetechnischen Gründen zu kontaktieren. Das ist aber nur erlaubt, wenn der Teilnehmer dieser Praxis zustimmt. Insgesamt waren wohl 500 Personen betroffen, das ergibt 2.400 Euro pro Fall. Hoffentlich war das die Werbung wert.

„Die von der AOK festgelegten Maßnahmen genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen“, erklärte Brink. Die AOK hat ihre Verfehlung eingesehen und interne Änderungen in Kraft gesetzt. Es waren keine Versichertendaten betroffen.

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