Die Überbrückungshilfe ist das Nachfolgeprogramm der Soforthilfe. Doch im Gegensatz zur Soforthilfe, die innerhalb von nur wenig mehr als zwei Wochen konzipiert und umgesetzt wurde, verläuft die Einführung der Überbrückungshilfe langsamer – noch ist nicht bekannt, ab wann man die Zuschüsse in den einzelnen Bundesländern beantragen kann.
Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat aus dem ersten Zuschussprogramm gelernt und kommuniziert nun frühzeitig und bevor Anträge möglich sind, dass antragsberechtigte Solo-Selbstständige auch Zuschüsse für den Lebensunterhalt erhalten können. Bei der Soforthilfe war das lange Zeit unklar und führte zu massiven Unsicherheiten unter den Betroffenen.
1.000 Euro für je Juni, Juli und August
Andreas Pinkwart, der Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, kündigte die Sonderregelung am 25. Juni an. Da der Bund klar gemacht habe, dass er nicht für Lebenshaltungskosten der Solo-Selbstständigen aufkomme, wird NRW das Bundesprogramm selbst ergänzen und gewährt den antragsberechtigten Betroffenen 1.000 Euro pro Monat. Der Förderzeitraum umfasst Juni, Juli und August 2020. Welche Bedingungen für die Antragsberechtigung erfüllt sein müssen und wie das Verfahren nach aktuellem Stand aussieht, das haben wir bereits in einem großen FAQ beantwortet.
Diese Lösung wurde lautstark gefordert
NRW folgt damit den Forderungen der Betroffenen. Der Selbstständigenverband VGSD, der Händlerbund, aber auch die Oppositionsparteien im Bundestag hatten eine Bezuschussung der Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen durch den Bund verlangt.
„Die Solo-Selbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und zugleich von der Pandemie besonders hart betroffen. Viele leiden unter einem starken Umsatzrückgang”, erklärte Wirtschaftsminister Pinkwart. „Um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben, ergänzen wir die Förderung des Bundes von vornherein um die Pauschale und stellen dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.“
Andere Bundesländer haben sich noch nicht geäußert
Ob weitere Bundesländer dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen werden, ist noch nicht bekannt. Auch weitere Infos dazu, ab wann und wo genau die Anträge auf Überbrückungshilfe gestellt werden können, stehen bislang noch aus.