Nordrhein-Westfalen reagiert auf die Absage der Bundesregierung, die ihre Bedingungen für die Corona-Soforthilfe nicht anpassen wird. Die Landesregierung in Düsseldorf erklärte in einer Pressemitteilung am 12. Mai, dass sie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige ausweiten wird. Jetzt kann man den Zuschuss teilweise auch für den Lebensunterhalt nutzen.
2.000 Euro Zuschuss für März und April
Die neuen Regelungen sehen vor, dass alle Solo-Selbstständigen am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums der Soforthilfe eine Erklärung abgeben müssen. Darin muss dargelegt werden, ob sie die Soforthilfe vollständig zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses gebraucht haben. Wenn nicht die kompletten 9.000 Euro benötigt wurden, muss zu viel erhaltene Hilfe zurückgezahlt werden.
Der entscheidende Punkt: Bei diesem nachträglichen Verwendungsnachweis können sich die Solo-Selbstständigen insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten ansetzen. Diese Summe sei dann für März und April gedacht. Für den Mai ist ein solcher Zuschuss jedoch nicht vorgesehen.
Wer kann die Lebenshaltungskosten ansetzen?
Es gibt jedoch Einschränkungen. Die 2.000 Euro sind nur für Solo-Selbstständige vorgesehen, die ihren Antrag im März oder April gestellt haben. Und: Man darf in diesen beiden Monaten keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben.
Im Zuge der Neuregelungen wird auch das Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler angepasst. Wegen einer Mittelbegrenzung wurden hier die Anträge gestoppt. Ab jetzt sind Anträge wieder möglich und wer berechtigt ist, erhält insgesamt 2.000 Euro für März und April. Wer die Kultursoforthilfe bereits erhalten hat, bekommt eine Aufstockung auf die 2.000 Euro.
Minister Pinkwart freut sich über „NRW-Vertrauensschutz-Lösung”
Die Situation in NRW war lange Zeit unübersichtlich. Bis zum 1. April stand in einem FAQ, dass man sich von der Soforthilfe ein Unternehmergehalt auszahlen könne. Der Satz wurde dann aber ersatzlos gestrichen. Das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf verwies danach auf die Bundesvorgaben, die besagen: Für den Lebensunterhalt ist die Grundsicherung da, nicht die Soforthilfen.
Mit der jetzigen Änderung will die Landesregierung die Solo-Selbstständigen schützen, die bereits im März ihren Antrag gestellt hatten und durch die plötzliche Änderung der FAQ in großer Unsicherheit schwebten. „Ich freue mich, dass wir mit der NRW-Vertrauensschutz-Lösung den Solo-Selbstständigen helfen, die Folgen der Krise abzumildern,” verkündete Andreas Pinkwart, Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen. „Sie ist zugleich eine Anerkennung der unternehmerischen Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe.”