Neue Fake-Inkasso-Welle

Inkassoverband bietet Empfängern Hilfe an und kritisiert: „Untätige Staatsanwaltschaften lassen genötigte Verbraucher mit dem Problem allein.“

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt vor einer neuen Welle von Betrugsversuchen durch Fake-Inkasso. Seit Ende letzter Woche melden sich dazu zahlreiche Verbraucher beim BDIU mit Beschwerden. Zwei Absender sind aktuell sehr auffällig: eine „EU Forderungs AG“ mit behauptetem Sitz in Köln sowie eine mit englischer Firmierung auftretende „Federal Management“, angeblich aus Dortmund.

Der BDIU hat Strafanzeigen erstattet, unter anderem da auf den Briefen das Logo des Verbands abgedruckt ist. „Unser Mitglieds-Logo steht für seriöses Inkasso und darf nur von Rechtsdienstleistern verwendet werden, die sich auf strenge und nachprüfbare Regeln für einen fairen Forderungseinzug verpflichtet haben“, so ein Sprecher.

Glücklicherweise lässt sich der Betrugsversuch leicht erkennen. Grammatik und Rechtschreibung der Briefe sind fehlerhaft. Zahlungen sollen auf ausländische Konten erfolgen. Als Grund werden angebliche Gewinnspiele genannt: „Eurowin 24“, „Eurojackpot-6/49“, „Winners 49“ oder „Top 400 & Millionenrente“. Keiner der Absender verfügt über die erforderliche Registrierung als Inkassodienstleister, wie sich auf dem Onlineportal der Landesjustizverwaltungen www.rechtsdienstleistungsregister.de einfach überprüfen lässt.

Der BDIU rät Verbrauchern, die solche Schreiben erhalten, dringend davon ab, direkt auf die Absender zu reagieren. „Die Betrüger verschicken diese Post massenweise. Sie probieren dafür Adressen aus, die sie sich teils aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, beispielsweise Telefonbüchern, besorgen, manchmal auch aus dem Darknet. Wer diesen Betrügern antwortet, riskiert, mit weiteren Schreiben belästigt zu werden“, sagt BDIU-Pressesprecher Marco Weber.

„Das wichtigste ist selbstverständlich: Man sollte keinesfalls die geforderten Summen überweisen. Dieses Geld sieht man nämlich nicht wieder.“

Ratsuchende, die sich unsicher sind, ob ein erhaltenes Mahnschreiben echt ist, können sich an den BDIU wenden. Auf seiner Website www.inkasso.de hat der Verband leicht verständliche Erklärungen veröffentlicht, wie sich Betrugspost von echten Mahnungen unterscheiden lässt.

Darüber hinaus bringt der BDIU jeden Fake-Inkasso-Fall zur Anzeige. „Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Täter, die hinter diesen Betrugsversuchen stecken, zu ermitteln und vor Gericht zu stellen“, stellt Weber fest. „Aber leider sind viele Staatsanwaltschaften in der Sache untätig, teilweise ermitteln sie erst gar nicht. So haben die Betrüger ein leichtes Spiel, und die genötigten Verbraucher werden mit dem Problem alleingelassen.“

Dabei dürfte der Schaden durch Fake-Inkasso erheblich sein. Schätzungen zufolge hat mindestens jeder zehnte Verbraucher bereits solche betrügerische Post erhalten. Wenn man annimmt, dass auch nur ein kleiner Teil der Empfänger – beispielsweise jeder Hundertste – die geforderten Beträge tatsächlich überweist, ergeben sich hochgerechnet Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe. Dass Staatsanwaltschaften bei solchen Delikten erfolgreich ermitteln können, zeigt zudem ein Prozess in Frankfurt am Main aus dem Jahr 2018. Vor dem dortigen Landgericht mussten sich eine Frau und ein Mann verantworten, die durch massenhaften Versand von falschen Mahnschreiben Zahlungen auf Konten in Osteuropa erzielt hatten. Allein in diesem Fall summierte sich der Schaden laut der Anklageschrift auf mindestens 550.000 Euro.

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