Frauen stellen nur 22 Prozent der Mitglieder in Vorstandsgremien deutscher börsennotierter Unternehmen

Der durchschnittliche Anteil an Frauen in Finanzprüfungs-, Vergütungs- und Nominierungsgremien deutscher börsennotierter Unternehmen liegt in diesem Jahr bei nur 22 Prozent, so eine Untersuchung im Auftrag des globalen Corporate Governance-Dienstleisters Diligent1. In reinen Vergütungs- und Nominierungsgremien ist ihr Anteil in 2020 um fünf Prozentpunkte zurückgegangen und liegt 2021 nun bei 27 Prozent. Die Quote von weiblichen Mitarbeitenden in Prüfungsgremien ging ebenfalls zurück – von 28 Prozent im Jahr 2020 auf 26 Prozent im Jahr 2021. Der Anteil von Frauen, die den Vorsitz in Prüfungsgremien innehaben, sank deutlich von 26 Prozent auf 19 Prozent. Insgesamt stellen Frauen in Gremien 18 Prozent der Vorsitzenden.

Die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter in Zusammenhang mit der Rentabilität von Unternehmen wird durch eine Studie von McKinsey über 346 Unternehmen in Großbritannien und in den USA deutlich. Die Unternehmen im obersten Viertel schneiden hinsichtlich der Gleichstellung besser ab als ihre Konkurrenten2. Die Beteiligung von Frauen in Gremien ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Diskussionen über wichtige Geschäftsbereiche von verschiedenartigen Stimmen geführt werden.

Es ist weithin anerkannt, dass ein Anteil von 30 Prozent in einem Vorstand oder Gremium eine Schwelle oder „kritische Masse“ darstellt, ab der Gruppen beginnen können, Einfluss zu nehmen und ihrer Stimme wirklich Gehör zu verschaffen. Diligent arbeitet als Corporate Governance-Dienstleister mit 57,5 Prozent der DAX 40- und 37 Prozent der Euronext-Unternehmen zusammen und ist der Ansicht, dass die Beteiligung von Frauen in Gremien mit den richtigen Mitteln möglich sein sollte.

Hanna Krüger, VP of Sales in der DACH-Region bei Diligent: „Unternehmen profitieren davon, wenn Vorstände eine geschlechtsspezifische und ethnische Diversität in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. Unsere Studie legt jedoch nahe, dass nicht genug getan wird, um die Beteiligung in wichtigen Gremien zu fördern und zumindest die relativ niedrigen 30 Prozent zu erreichen, die für eine kritische Masse erforderlich sind.“

Krüger weiter: „Um die Beteiligung zu fördern, müssen Verwaltungsräte und Ausschüsse gleiche Voraussetzungen schaffen und sicherstellen, dass alle Personen Zugang zu den gleichen Informationen und Kommunikationskanälen haben – zum Beispiel über eine digitale Plattform wie Diligent.“

Im August 2021 trat in Deutschland das zweite Führungspositionengesetz in Kraft. Es sieht vor, dass alle börsennotierten Unternehmen mit vier Führungskräften mindestens eine Frau in ihrem Vorstand haben müssen. Dies ist eine Weiterentwicklung des 2015 verabschiedeten Gesetzes, das eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent in deutschen Aufsichtsräten vorschreibt.

„Letztlich müssen börsennotierte Unternehmen mehr tun, als Frauen nur in ihren Vorstand zu berufen. Sie müssen auch sicherstellen, dass diese Frauen in den einflussreichen Gremien tätig sind, die die Unternehmensführung eines Unternehmens gestalten. Wenn bei der nächsten Generation verschiedenartige Führungspersönlichkeiten fördern wollen, müssen die Unternehmen nachweisen, dass der Nominierungsausschuss objektiv und ebenfalls verschiedenartig zusammengesetzt ist Unsere Datenbank mit in Frage kommenden Kandidatinnen und Kandidaten bietet eine Fülle von Möglichkeiten, um die Diversität in den Führungsteams zu erhöhen, was zu einer effektiveren Entscheidungsfindung und zu einer besseren Leistung der Unternehmen führt“, so Krüger abschließend.

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