Das zweite Entlastungspaket der Bundesregierung ist beschlossene Sache. Vergangene Woche stimmten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzespaket zu und machten damit den Weg frei für die Gesetzesverkündung.
Die Inhalte des Pakets, mit denen die Bürgerinnen und Bürger angesichts drastisch steigender Energiepreise entlastet werden sollen, sind mittlerweile den meisten bekannt:
- Ab 1. Juni soll es das 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr geben,
- die Sprit-Steuer wird gesenkt,
- Eltern und Sozialleistungsbeziehende erhalten je eine einmalige Zahlung
- und natürlich bekommen alle Beschäftigten, die Einkommenssteuer zahlen, die einmalige Energiepreispauschale über 300 Euro.
Diese 300 Euro sollen die Arbeitgeber im September zusammen mit dem Gehalt an die Angestellten auszahlen. Das sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen: Soll das Geld vom Arbeitgeber vorgestreckt werden? Wie und wann bekommt man das Geld zurück? Und könnte diese Regelung nicht zu einem ernsthaften Liquiditätsproblem für sowieso schon von Corona gebeutelten Unternehmen werden?
Tatsächlich gab es für den ersten Vorschlag für die Energiepreispauschale vom April von verschiedenen Seiten reichlich Kritik. Dementsprechend äußerte sich etwa der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) in der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestags Ende April. Die Vorleistung durch den Arbeitgeber könnte ihnen längerfristig die Liquidität entziehen und kleinere Unternehmen besonders treffen, sagte die DStV-Geschäftsführerin Sylvia Mein dem Ausschuss.
Auch andere Stimmen, etwa die der Unionsparteien oder des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), äußerten sich kritisch mit Blick darauf, dass Arbeitgeber die Pauschale vorstrecken sollten. „Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, die gesetzlichen Regelungen so zu gestalten, dass es keinesfalls zu einer Vorfinanzierung kommt“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Anfang Mai.