Stabile, planbare und nachhaltige Erträge durch eine Photovoltaik-Direktinvestition!
Ein Photovoltaik Direktinvestment verbindet Sicherheit, planbare Einnahmen sowie steuerliche Vorteile und stellt damit eine zukunftsfähige und nachhaltige Sachwertanlage dar. Die Photovoltaikanlage wird auf einer Freifläche in Deutschland gebaut und hat eine Größe von ca. 15 Megawatt = 15 000 KWp. Die Pachtverträge sind über das Grundbuch gesichert und haben i.d.R. eine 20-jährige Laufzeit mit einer 2×5-jährigenVerlängerungsoption. Die Technik ist ausgereift, langlebig und über die Jahre immer günstiger geworden. Sie erwerben direktes Eigentum an einer Solaranlage und können durch den Investitionsabzugsbetrag (bis zu 50 %) und die Sonderabschreibung (bis zu 20 %) hohe sofortige Steuervorteile nutzen.
Wir haben im engen und umkämpften Markt aktuell die Möglichkeit auch Neukunden außerhalb der Warteliste zu bedienen. Möglich ist dies durch den Abschluss eines Vorvertrages. Die Anlage wird eine Ausschreibungsanlage sein. Das bedeutet es gibt eine Mindestvergütung für 20 Jahre lang als Garantie ab Netzanschluss. Wenn der Marktwert Solar (Börsenpreis) der mtl. ermittelt wird höher ist als die garantierte Vergütung, dann wird dieser höhere Betrag an die Investoren ausgezahlt. Somit profitieren Sie hier von der Inflation im Strommarkt.
Ihr Investment bringt Ihnen über mehr als 20 Jahre stabile Erträge, basierend auf dem Erneuerbaren Energien Gesetz. Der Betrieb und die Wartung der Anlage wird für Sie durchgeführt und Sie erhalten mtl. eine Abrechnung über die Leistung Ihrer Anlage und damit Ihren Ertrag in Euro. Über eine Allgefahren-Versicherung sind alle äußeren Einflüsse abgesichert und die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt auch in der Zeit weiter, in der die Anlage nach einem Schaden nicht produzieren kann.
Für ein erfolgreiches Solar Investment muss alles stimmen: Ertrag, Sicherheit, Zuverlässigkeit der Partner, professionelle Betriebsführung der Anlagen, Qualität der Planung, Technik und der verbauten Materialien. Daher arbeiten wir nur mit langjährig am Markt nachweislich etablierten Partnern zusammen.
Den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Gerade Großanleger und Institutionelle Investoren wie Versicherungen und Versorgungswerke investieren auch in 2022 vermehrt in Solarkraftwerke um der Nullzinspolitik zu entkommen.
Jeder Investor erhält eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung als Entscheidungsgrundlage. Gerne erhalten Sie weitere Informationen. Senden Sie uns dazu einfach eine kurze Email mit Ihrem Impressum sowie dem Betreff „verfügbare PV-Anlagen“ an:
Diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten können Sie nutzen!
Sie haben eine Abfindung erhalten, durch einen Unternehmensverkauf Veräußerungsgewinne erzielt oder grundsätzlich ein hohes Einkommen und wollen nun Ihre Steuerlast reduzieren und das am besten auch noch rückwirkend? Dann geht es Ihnen wie vielen erfolgreichen Unternehmern oder Gutverdienern die nach Lösungen der Steueroptimierung suchen. Ein Photovoltaik Direktinvestment zeichnet sich, neben dem langfristig stabilen Gewinn, besonders durch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus.
Investitionsabzugsbetrag bei Investments in Photovoltaikanlagen
Da Solaranlagen aus steuerlicher Sicht als bewegliches Wirtschaftsgut behandelt werden, fallen Sie unter § 7g EStG. Sie können daher den sog. Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Das heißt 50 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage können von der Steuer abgesetzt werden. Insbesondere die Tatsache, dass der IAB bereits im Jahr vor der Anschaffung der PV Anlage geltend gemacht werden kann, ist hierbei für den Anleger von entschiedenem Vorteil, da dadurch zusätzliches Eigenkapital für die Solar-Investition frei wird.
Mit der Sonderabschreibung flexibel Steuern sparen
Mit der Sonderabschreibung dürfen weitere 20 % der Investitionssumme im Anschaffungsjahr geltend gemacht werden. Gemäß § 7g Abs. 5 EStG (i.V. § 7g Abs. 6 EStG) darf diese Sonderabschreibung beliebig über die ersten fünf Jahre nach der Anschaffung der PV Anlage verteilt werden. Die Sonder-Afa stellt daher ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument dar.
Lineare Abschreibung der Solaranlage
Eine Photovoltaikanlage wird zusätzlich noch linear auf 20 Jahre abgeschrieben. Jährlich können damit weitere 5 % Ihres PV Direktinvestments in der Steuer einkommensmindernd geltend gemacht werden. Als Bemessungsgrundlage gilt der Restbuchwert, nach der Bildung des Investitionsabzugsbetrag und Abzug durch die Sonderabschreibung.
Investitionsbeispiel:
Investitionshöhe: € 100.000,-
Eigenkapital: € 30.000,-
Finanzierungshöhe: € 70.000,-
IAB-Abschreibung (40% – aus dem Vorjahr) € 50.000,-
Sonderabschreibung (20% – Anschaffungsjahr) € 10.000,-
Lineare Abschreibung (5% p.a. – nach Fertigstellung) € 2.000,-
Gesamte steuerliche Abschreibung (einmalig) € 60 000,-
Lineare Abschreibung in den Folgejahren (19 Jahre) € 2000,-
Steuervorteil (einmalig bei 42% Steuersatz) € 25 200,-
Werden alle drei steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten genutzt, können gleich zu Beginn rund 60 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Es handelt sich dieser Berechnung um eine beispielhafte und unverbindliche Darstellung. Für die steuerliche Betrachtung sollte die Abstimmung immer mit einem Steuerberater erfolgen.
Jeder Investor erhält eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung als Entscheidungsgrundlage. Gerne erhalten Sie weitere Informationen. Senden Sie uns dazu einfach eine kurze Email mit Ihrem Impressum sowie dem Betreff „verfügbare PV-Anlagen“ an:
Vielen Dank und erfolgreiche Geschäfte wünscht Ihnen Ihr
Team der FINANZPRAXIS