Zahlreiche Krankenkassen haben die Beiträge zum Jahresanfang 2023 erhöht. Für gesetzlich Krankenversicherte legte das Gesundheitsministerium Anfang November 2022 den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 1,6 Prozentpunkte fest (vorher: 1,4). Wer die Krankenversicherung wechseln will, sollte auf ein paar Dinge achten.
Der Beschluss des Gesundheitsministeriums ist für die Kassen nicht bindend, 54 Kassen erhöhten den Beitragssatz um 0,06 bis zu 0,70 Prozentpunkte. Durch einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse können Versicherte viel Geld sparen. Stiftung Warentest rechnet vor: Bei einem monatlichen Einkommen von etwa 3.000 Euro locken Ersparnisse von 126 Euro, wenn man von einer der teuersten Kassen zu einer der günstigsten wechselt. Aber Geld ist nicht alles – es gibt noch andere Kriterien, die bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden sollten.
Krankenversicherung ist vorgeschrieben, Basisversorgung gesetzlich geregelt
Ob man sich bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichert, ist nicht festgelegt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegen die Beiträge bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts plus einem von der Kasse selbst festgelegten Zusatzbeitrag. Die Hälfte der Beiträge zahlen die Arbeitnehmer und -nehmerinnen selbst, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Die Zusatzbeiträge liegen je nach Kasse bei 0,65 bis 2,5 Prozent und können jedes Jahr neu festgelegt werden.
Die Basisversorgung ist bei allen Krankenkassen gleich und ist gesetzlich festgelegt: Gezahlt wird von den Kassen grundsätzlich, was medizinisch notwendig ist. Die Leistungen müssen wirtschaftlich und ausreichend sein. Diese Grundversorgung stellt sicher, dass im Krankheitsfall oder im Falle eines Unfalls schnell Hilfe geleistet wird und niemand in Vorkasse treten muss.
Einwanderungsland Deutschland: Service mehrsprachig?
Insbesondere in Anbetracht der aktuellen politischen Situation ist anzumerken, dass viele Krankenkassen in Deutschland auch Informationen in anderen Sprachen anbieten, allen voran Englisch. Für Asylbewerber und -bewerberinnen sowie für Menschen mit einer Duldung ist keine normale Krankenversicherung (health insurance) verfügbar. Für sie gilt in Deutschland, dass nur eine Notfallversorgung (emergency healthcare) geleistet wird. Dafür benötigen sie die sogenannte Gesundheitskarte für Flüchtlinge (Health Cards for Refugees). Alternativ verlangen einige Bundesländer einen Krankenschein (voucher) für die Behandlung. Informationen bieten neben den Krankenkassen selbst auch die zuständigen Behörden vor Ort sowie englischsprachige Seiten im Internet wie Health Insurance Germany.
Freiwillige Leistungen genau ansehen
Bei alternativen Heilmethoden, bei der zahnärztlichen Versorgung, der Vorsorge bei Schwangeren und in anderen Bereichen haben die Kassen aber Handelsspielraum: Sie dürfen auch mehr Leistungen übernehmen und damit werben. Sonderleistungen können sein:
- Behandlungen beim Osteopathen
- Gesundheitskurse
- professionelle Zahnreinigungen oder andere zahnmedizinische Leistungen
- Leistungen für Schwangere wie beispielsweise Yogakurse oder zusätzliche Untersuchungen
Keine Krankenkasse übernimmt zusätzliche Leistungen auf jedem Gebiet. Es lohnt also durchaus, die Zusatzleistungen genau anzusehen und abzuwägen, was für die eigene Lebenssituation Sinn macht.
Stichwort Service
Früher war alles recht übersichtlich: Zwei oder drei Krankenkassen hatten ihre Büros vor Ort, dort kannte man seinen Ansprechpartner und ließ sich beraten. Der Service war immer so gut wie die Laune der jeweiligen Sachbearbeitenden. Heute kann man sich dank Digitalisierung auch bei Krankenkassen versichern, die man nur über das Internet und auf postalischem Weg erreicht. Guter Service ist aber wichtig: Es sollte immer jemand erreichbar sein, der Fragen beantwortet, Anträge zügig bearbeitet und Hilfestellung geben kann. Einige Krankenkassen punkten beim Service ganz besonders und unterhalten ein sehr dichtes, großes Netz an Niederlassungen.