Erbschaftsteuer: Reform im Fokus von CDU und SPD
Im Koalitionsvertrag wurden Steuererhöhungen ausgeschlossen, doch es fehlt das Geld in der Staatskasse. Bundeskanzler Friedrich Merz hat gerade in seinem ZDF-Sommerinterview nochmals deutlich bekräftigt, dass Steuererhöhungen nicht zur Diskussion stünden und dass dies explizit vereinbart wurde im Koalitionsvertrag mit der SPD.
Allerdings regt sich auch in den Reihen der CDU Zustimmung für eine mögliche Steuererhöhung in Ausnahmesituationen, wie bei Erbschaften oder Schenkungen. Der Bundesvorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, denkt in diesem Zusammenhang über höhere Steuern nach. Seiner Meinung nach ist es nicht richtig, dass in Deutschland Milliardenvermögen verschenkt oder vererbt werden, ohne dass dafür auch nur ein Euro Steuer bezahlt wird. Für ihn ist es dringend notwendig, diese Dinge anzugehen.
Der Vorstoß aus den Reihen der CDU kommt nicht von ungefähr. Die steuerliche Anpassung als Vorschlag aus dem Arbeitnehmerflügel der CDU soll dazu beitragen, im Gegenzug Sozialreformen, die auch eine Kürzung von Sozialleistungen vorsehen, in der schwarz-roten Koalition durchzusetzen. Die Auseinandersetzung über das Vermögen der Deutschen und eine gerechtere Besteuerung belebt sich also wieder. Besonders in Richtung Erbschaftsteuer gibt es eine Reihe von Vorstößen, wie diese reformiert werden könnte. Damit muss sich sogar bereits das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zuletzt hatte sich auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) in seinem Sommer-Interview wieder dazu geäußert. Er brachte die Gerechtigkeitsfrage wieder ins Spiel, und forderte, dass sich Menschen mit hohem Einkommen und großem Vermögen fragen sollten, was sie dazu beitragen, dass es in Deutschland wieder gerechter zugehe. Er plädiert dafür, durch spezielle Steuererhöhungen die Haushaltslöcher zu stopfen.
In diversen Umfragen unterstützt auch die Bevölkerung die Besteuerung von großen Vermögen. 60 Prozent haben dabei eine Wiedereinführung der Vermögensteuer befürwortet. Das wird aus Reihen der CDU/CSU jedoch strikt abgelehnt und auch viele Ökonomen sehen eine derartige Maßnahme kritisch. Die Vermögensteuer in Deutschland wurde im Jahr 1997 abgeschafft.
Erbschaftsteuer belastet Mittelschicht – nicht die Reichsten
Die Gerechtigkeit der Erbschaftsteuer stellt auch Dominika Langenmayr, Finanzwissenschaftlerin der Universität Eichstätt-Ingolstadt, infrage in einem Interview mit der FAZ. Sie erklärte, dass die Erbschaftsteuer eigentlich nur von einer wohlhabenden Mittelschicht bezahlt werde – Menschen ohne größeres Vermögen sind von dieser durch die relativ hohen Freibeträge gar nicht betroffen. Das Problem sei ihrer Meinung nach bei den wirklich Reichen im Lande gegeben, denn diese hätten eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch gesetzliche Regelungen zu Unternehmensübergaben, die Gründung von Stiftungen und bestimmte wirtschaftliche Konstruktionen die Erbschaftsteuer vollständig zu vermeiden. Wie die Ökonomin weiter ausführte, zahlen die Menschen mit wirklich großem Vermögen praktisch gar keine Erbschaftsteuer. Deshalb bezeichnete sie diese auch als „Steuer für die ärmeren Reichen“.
Erbschaftsteuer und umstrittene Reformvorschläge
In der Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer wird von einigen Ökonomen vorgeschlagen, eine einheitliche Steuer in Form eines sogenannten Flat-Tax-Modells einzuführen. Diese würde auch alle sehr Reichen in Deutschland dann einschließen. Wie Langenmayr ausführte, wären in diesem Modell dann sehr viel höhere Freibeträge von eventuell ein bis zwei Millionen Euro für die Lebenszeit vorgesehen – darüber liegende Vermögen würden dann pauschal besteuert beim Erbe, mit beispielsweise 10 Prozent.
In diesem Modell würde dann kein Unterschied gemacht werden zwischen den Vermögenswerten und Unternehmen würden genauso besteuert werden wie Immobilien und alle anderen Vermögenswerte. Wie Langenmayr weiter erklärte, würde bei diesem Modell das Erbschaftsteueraufkommen ungefähr auf dem heutigen Niveau bleiben, allerdings würden die größeren Vermögen dabei deutlich stärker zur Kasse gebeten. Um die Existenz von Unternehmen in diesem Steuermodell nicht zu gefährden, könnten Stundungsregelungen eingeführt werden.
Erbschaftsteuer ist Ländersache
Aktuell unterliegen alle Erbschaften und Schenkungen in Deutschland dem einheitlichen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Allerdings sind diese Steuern eigentlich Sache der Länder – sie erheben die Steuer und die Einnahmen verbleiben auch auf Länderebene. Deshalb gibt es auch immer wieder in den einzelnen Bundesländern Bestrebungen, die entsprechenden Steuergesetze und auch die Höhe der Steuer und der Freibeträge selbst zu bestimmen.
Dazu äußerte sich auch CSU-Chef Markus Söder jüngst in seinem Sommerinterview. Er plädiert dafür, dass die Länder selbst bestimmen, wie hoch sie die Erbschaftsteuer ansetzen. Er will eine Regionalisierung dieser Steuer, bei der Bayern dann planen werde, diese massiv zu senken. Wie das Wirtschaftsmagazin The Pioneer durch eine Befragung der 16 Bundesländer festgestellt hat, gibt es auch in anderen Bundesländern eigene Vorschläge für eine Reform der Erbschaftsteuer. So wird etwa in Bremen und Baden-Württemberg geplant, bei größeren Erbschaften weniger Steuerschlupflöcher zuzulassen. Niedersachen und Thüringen wollen höhere Erbschaftsteuern, Mecklenburg-Vorpommern plant keine Änderungen und Bayern hat bereits im Jahr 2023 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Erbschaftsteuer eingereicht.
Bundesverfassungsgericht mit Erbschaftsteuer befassen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist bereits aufgefordert, in zwei unabhängigen Verfahren die Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer zu prüfen. Einmal geht es darum, dass die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer seit 2008 nicht mehr angepasst wurden. Sie betragen nunmehr seit 17 Jahren 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder. Es gab keinerlei Anpassungen an die Inflation und auch die Entwicklung der Immobilienpreise wurde ignoriert. Bayern hat dagegen ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. In einem zweiten Verfahren als Verfassungsbeschwerde geht es darum, die Steuervorteile bei der Übertragung von Unternehmen gegenüber der Übertragung von Geld, Aktien oder auch Immobilien zu eliminieren. In beiden Fällen werden Urteile noch in diesem Jahr erwartet.
Wirtschaftsweise verlangen Gerechtigkeit bei der Erbschaftsteuerreform
Bereits in den Jahren 2009/2010 haben Wirtschaftsweise in einem Gutachten für die Bundesregierung die Freistellung von Unternehmensvermögen und selbst genutzten Immobilien bei der Erbschaftsteuer kritisiert. Diese Regelungen seien unter dem dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit nicht gerechtfertigt und die Bevorzugung von Unternehmen würde auch nicht zum erhofften Erhalt von Arbeitsplätzen führen. Heute melden sich auch andere Wirtschaftsexperten wieder zu Wort. Clemens Fuest vom ifo-Institut spricht sich ebenfalls für ein Flat-Tax-Modell aus,. Rudolf Mellinghoff, ehemaliger Präsident des Bundesrechnungshofs plädiert für eine niedrige Erbschaftssteuer für alle, bei der niemand ausgenommen wird.
Weitere Erhöhung der Einkommensteuer ist keine Option
Dem Staat fehlt Geld – aber eine weitere Erhöhung der Steuern auf Erwerbseinkommen wird ausgeschlossen und ist mit der CDU nicht verhandelbar. Tatsächlich bezahlen die Deutschen im europäischen Vergleich fast die höchsten Steuern und Sozialabgaben, knapp 48 Prozent betragen die Abgaben auf einen durchschnittlichen Verdienst eines Singles bereits. Er liegt damit deutlich höher als im Durchschnitt aller wichtigen OECD-Industrieländer mit 35 Prozent Belastung. In Deutschland greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon beim 1,5-fachen des Durchschnittseinkommens, ab 68.481 Euro Bruttojahreseinkommen. Damit werden auch mittlere Einkommen in Deutschland maximal besteuert – dieser Umstand ist ebenfalls immer wieder Gegenstand von heftigen Gerechtigkeitsdebatten.