Erbschaftsteuer: Junge Unternehmer sind schlecht informiert – aber optimistisch

geldscheineFamilienunternehmer zu sein ist besonders für junge Geschäftsführer und Firmeninhaber attraktiv. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Erbschaft-­ und Schenkungsteuer setzt jedoch Kriterien für Familienunternehmen voraus, die nur in wenigen Gesellschaftsverträgen enthalten sind. Grund dafür: Vor allem junge Unternehmer kennen die neuen Regelungen nur unzureichend.
„Die Studie zeigt, dass viele befragte Unternehmer wenig über den aktuellen Gesetzentwurf informiert sind. Zudem hat jeder zweite Unternehmer über 40 Jahre noch keine Nachfolgeplanung“, sagt Dr. Niels Worgulla, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei RSM in Deutschland. „Die Kombination sich nicht informiert und nicht gekümmert zu haben, führt zu Risiken in der Unternehmensnachfolge.“
Ein Jahr nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaft-­ und Schenkungsteuer hat RSM im Dezember erneut eine Studie durchgeführt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fragte deutschlandweit mehr als 200 Geschäftsführer und Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen mit zehn bis 500 Mitarbeitern nach ihrer Einschätzung zum aktuellen Gesetzentwurf. Um dabei sowohl die Perspektive der Erben als auch die der Erblasser betrachten zu können, war die Hälfte der befragten Unternehmer unter 40 Jahre, die andere Hälfte über 40 Jahre alt. Das Ergebnis: Besonders die jüngeren Befragten sind schlecht informiert, aber optimistisch.
Mehr als 70 Prozent der Befragten sehen ihr Unternehmen als Familienunternehmen, definieren diesen Begriff aber ganz unterschiedlich: Zwei Drittel nennen die familiären Besitzverhältnisse, ein Viertel Werte wie Verantwortung oder Zusammenhalt. „Ein Familienunternehmen ist ein Unternehmen, das inhabergeführt ist und rein im Interesse des Betriebes und der Mitarbeiter tätig ist“, sagt ein Befragter. Ein weiterer Teil der Befragten definiert den Begriff über das Selbstverständnis des Unternehmers, der sich „mit Herzblut und jeder Faser seines Herzens“ seinem Unternehmen hingibt.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht drei Kriterien vor, um als Familienunternehmen eingestuft zu werden. Diese müssen zehn Jahre vor und 30 Jahre nach der Erbschaft per Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Sie beinhalten die nahezu vollständige Beschränkung von Gewinnentnahmen, die ausschließliche Beteiligung naher Angehörige an der Gesellschaft sowie eine Abfindung unter dem Verkehrswert der Beteiligung, sollte ein Gesellschafter aus
der Gesellschaft ausscheiden. Nach dieser gesetzlichen Definition sind nur sieben Prozent der Befragten tatsächlich Geschäftsführer oder Inhaber eines Familienunternehmens. Trotz der eingrenzenden Kriterien halten es aber mehr als zwei Drittel der befragten jüngeren Unternehmer für erstrebenswert, als Familienunternehmen angesehen zu werden. Bei den befragten älteren Unternehmern ist es nur knapp jeder Zweite.
Der Gesetzgeber plant eine steuerliche Begünstigung von vererbtem Betriebsvermögen bis zu einem Betrag von 26 Millionen Euro pro Erben. Im Mittel halten die Befragten eine Begünstigung bis zu einem Betrag von rund 30 Millionen Euro für angemessen.
Familienunternehmer sollen vom Gesetzgeber bei der Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin bevorzugt werden, indem der diskutierte Schwellenwert auf 52 Millionen Euro erhöht wird. Auch hier ist bei der Einschätzung ein Generationsunterschied erkennbar: Gut zwei Drittel der jüngeren Befragten sehen die Bevorteilung als sinnvoll an, bei den befragten älteren Unternehmern ist es nicht einmal die Hälfte.
Dass die befragten Unternehmer unzureichend über die Erbschaft-­ und Schenkungsteuer informiert sind, zeigt sich auch beim Begriff der Lohnsumme: Nicht einmal jeder fünfte Befragte weiß im Detail, was damit gemeint ist. Für die einzeln zu erreichenden Lohnsummen sind die Mitarbeiterzahl und die beantragte Höhe der Steuerverschonung relevant. Ein Unternehmensnachfolger muss seine Lohnsummen mehr als sieben Jahre konstant halten,
um eine volle Befreiung von der Erbschaftsteuer zu erreichen. Nachdem der Begriff in der
Umfrage erklärt wurde, erachteten 70 Prozent der befragten jüngeren Unternehmer die Lohnsumme als angemessenen Faktor bei der Befreiung von der Erbschaft-­ und Schenkungsteuer, obwohl jeder Vierte in der Lohnsummenprüfung für sein Unternehmen ein Problem sieht. Auch hier zeigt sich wieder ein Generationsunterschied: Bei den älteren Befragten sieht nur jeder Sechste die Lohnsummenprüfung als Problem.
Wenn es um die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Entwurfs für das Erbschaft-­ und Schenkungsteuergesetz geht, sind die befragten jüngeren Unternehmer optimistisch. 61 Prozent sind zuversichtlich, dass der aktuelle Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz bereits dreimal für verfassungswidrig erklärt. Das spiegelt sich vor allem in der Aussage der befragten älteren Unternehmer wider: Hier sind es nur 30 Prozent, die im vierten Anlauf von einem verfassungsgemäßen Gesetz ausgehen.
Das Marktforschungsinstitut Weiße Q Consulting hat die Studie durchgeführt.

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